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ZDF-Intendant begrüßt Gebührenurteil / Schächter: "Verfassungsgericht bringt Ordnung in Rundfunkfinanzierung"

Geschrieben am 11-09-2007

Mainz (ots) - "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt
Ordnung und Klarheit in das Verfahren der Rundfunkfinanzierung",
sagte ZDF-Intendant Schächter nach der Verkündung des Urteils in
Karlsruhe. Das Gericht hat festgestellt, dass die Fest¬setzung der
Rundfunkgebühr zum Schutz der publizistischen Vielfalt frei von
medienpolitischen Interessen erfolgen muss."

Schächter: "Das Gericht hat nachdrücklich betont, dass die
Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher
Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist. Darauf
basiert ein weltweit beispielhafter Rundfunk, der unter den Aspekten
Vielfalt und Qualität herausragendes Fernsehen ermöglicht. Deshalb
mussten wir das strittige Verfahren der letzten Gebührenfestsetzung
vom Verfassungsgericht überprüfen lassen."

Schächter stellte außerdem klar: "Es kann und wird keine
rückwirkende Erhöhung der Rundfunkgebühr geben. Wir haben immer
gesagt, dass es uns ausschließlich darum geht, für das
Gebührenverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage zu be¬kommen. Die
haben wir jetzt. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die Rolle der
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF), deren unabhängig ermittelter Vorschlag auch in Zukunft
maßgeblich bleibt." Damit, so Schächter, habe das Gericht einen
wesentlichen Beitrag zur Rechtsicherheit in Gebührenfragen geleistet
und zugleich auch eine belastbare Basis für künftige gesetzliche
Gebührenregelungen gelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden von
ZDF, ARD und Deutschland¬radio gegen die Festsetzung der
Rundfunkgebühr im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stattgegeben.

Mainz/Karlsruhe, 11. September 2007
ZDF Pressestelle

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121


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