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Bundesjustizministerium plant mehr Rechtssicherheit für Internet-Händler / Wirtschaft legt Vorschläge vor

Geschrieben am 10.09.2007 - [Nächster Artikel]

Köln (ots) - Internet-Händler wurden in den vergangenen Monaten
immer häufiger Abmahnopfer, obwohl sie sich mit der
Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums auf der
sicheren Seite wähnten. Das Ministerium hat auf Proteste von
Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Trusted Shops
reagiert und arbeitet inzwischen an einer Verbesserung der Vorlagen.
Trusted Shops hat dazu einen 35-seitigen Vorschlagskatalog
erarbeitet. Erste Ergebnisse werden bereits kurz nach der Sommerpause
erwartet.

"Das wichtigste Ziel ist, dass Anwälte das offizielle Muster nicht
mehr abmahnen können", so Jean-Marc Noël, Geschäftsführer der Trusted
Shops GmbH. Dies könne dadurch erreicht werden, dass das Muster
selbst zum Gesetz wird. Zudem könnten auch einige inhaltliche
Ungenauigkeiten zugunsten des Verbraucherschutzes ausgeräumt werden.

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

- Integration des Musters in das BGB, so dass es von Gerichten
nicht mehr für unwirksam erklärt werden kann.
- Aufnahme von Hinweisen auf den Erhalt der Ware und der Belehrung
in Textform als Voraussetzung für den Fristbeginn.
- Anpassung der Wertersatzklausel und der Gefahrtragungsregelung
an die gesetzlichen Vorgaben.

Der DIHK hat sich den Vorschlägen inhaltlich voll angeschlossen
und sie an Ministerin Zypries mit der Bitte um Berücksichtigung
weitergeleitet. Der komplette Vorschlagskatalog steht unter
www.trustedshops.de/presse zum Download bereit.

Teure Rechtsunsicherheit

Die Änderungsvorschläge sollen dazu beitragen, für die Händler
endlich wieder Rechtssicherheit zu bringen und Kosten zu vermeiden.
Auch die Gerichte würden entlastet. Denn derzeit müssen sie sich fast
täglich mit Fällen befassen, in denen Internet-Händler abgemahnt
werden, weil sie angeblich nicht die gesetzlich erforderliche
Widerrufsbelehrung vorgenommen haben, obwohl die offizielle Vorlage
verwendet wurde.

Auch eine Studie von Trusted Shops aus dem April 2007 ergab, dass
die Widerrufsbelehrung mit insgesamt 26 Prozent der häufigste Grund
für eine Abmahnung war, die für die Hälfte der Befragten Kosten von
über 1.500 Euro verursachte. Dabei verließen sich die Händler auf ein
im Jahr 2002 eingeführtes und bislang nicht aktualisiertes Muster des
Bundesjustizministeriums, das zahlreiche Gerichte als nicht
ausreichend beurteilten.

Jean-Marc Noël: "Wir unterstützen das Anliegen der Ministerin, auf
europäischer Ebene Vereinheitlichungen zu erreichen. Da dies
erfahrungsgemäß jedoch nicht kurzfristig zu erreichen ist, ist es
richtig, vorab schon auf nationaler Ebene nachzubessern."

Über Trusted Shops:

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei
der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die
Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität,
Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. In den letzten
sieben Jahren wurden mehr als 5.000 Händler geprüft, davon erhielten
rund 2.000 das begehrte Gütesiegel. Ausführliche
Hintergrundinformationen unter www.trustedshops.de/presse .

Originaltext: Trusted Shops GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18323
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_18323.rss2

Pressekontakt:

Trusted Shops GmbH
Carsten Föhlisch
Subbelrather Straße 15c
50823 Köln

Telefon: 0221 - 775 36 78
Fax: 0221 - 775 36 478
E-Mail: foehlisch@trustedshops.de

PR-Agentur: http://www.prdienst.de
 
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