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ots.Audio: Ausbildungszeiten: Jeder Monat zählt für die Rente

Geschrieben am 10.09.2007 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Schule, Studium, Lehre, Weiterbildung, Fortbildung - hinter dem
Wort Ausbildungszeiten verstecken sich viele verschiedene Arten von
Ausbildungen. Sie alle werden für die Rente berücksichtigt, sagt
Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton, 29 sec.
"Nach der Devise "jeder Monat zählt" bestimmen alle rentenrechtlichen
Zeitenarten die Höhe der Rente. Man unterscheidet hier zwischen
Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten. Die klassische Lehre zum
Beispiel ist immer eine Beitragszeit, da hier Arbeitgeber und
Lehrling für das Lehrlingsentgelt Beiträge zur Rentenversicherung
abführen müssen und zwar unabhängig vom Alter des Lehrlings. In der
Regel ist die Lehrzeit bereits als Beitragszeit im Rentenkonto
gespeichert."

Allerdings haben Schul- und Studienzeiten eine unterschiedliche
Bedeutung für die Rente, denn für diese Jahre werden keine Beiträge
entrichtet, es sind also beitragsfreie Zeiten.

O-Ton, 45 sec.
"Diese Zeiten haben bei Versicherten, die ab 2009 in Rente gehen,
keine Auswirkungen mehr auf die Rentenhöhe. Neurentner, die noch bis
Ende Dezember 2008 in Rente gehen, erhalten nur noch übergangsweise
eine geringe Bewertung dieser Zeiten.
Ausgenommen sind aber solche Ausbildungszeiten, die nach dem 17.
Lebensjahr an Fachschulen oder als berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Vorbereitungslehrgänge zum
nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses, absolviert wurden.
In diesen Fällen wird die zurzeit gültige rentensteigernde Bewertung
von maximal 36 Kalendermonaten auch über das Jahr 2009 beibehalten."

Trotzdem haben die Schul- und Studienzeiten nach 2009 noch eine
Bedeutung für die Rente:

O-Ton, 42 sec.
"Bis zu acht Jahren nachgewiesene Schul- oder Studienzeiten
frühestens allerdings ab dem 17. Lebensjahr werden weiterhin als
rentenrechtliche Zeiten angerechnet. Diese Anrechnung kann dazu
führen, dass bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, zum
Beispiel für eine Erwerbsminderungsrente, erfüllt werden. Ferner
werden Schul- und Hochschulzeiten für das Erreichen der
Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mitgerechnet, die wiederum für
die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente an
langjährig Versicherte sowie auch für die Altersrente für
schwerbehinderte Menschen wichtig ist."

Allerdings werden diese Zeiten dem Rentenversicherungsträger nicht
automatisch gemeldet:

O-Ton, 18 sec.
"Diese Zeiten müssen stets nachgewiesen werden und werden bei einer
Kontenklärung oder im Rentenverfahren daher auch stets abgefragt.
Mögliche Belege sind zum Beispiel Zeugnisse, Studienbücher, Diplome
oder Schulbescheinigungen."

Am besten man wendet sich in diesen Fällen an eine der bundesweit
vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort wird kostenlose und
individuelle Hilfe in allen Fragen der gesetzlichen
Rentenversicherung angeboten. Den schnellsten Weg zu den
Ansprechpartnern bietet die Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Für weitere Fragen stehen auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am bundesweiten kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
zur Verfügung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49
30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv-
bund.de
 
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