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Beratung zählt und zahlt sich aus / Vorsicht vor Standardlösungen vor und nach der Erbschaftsteuerreform

Geschrieben am 07.09.2007 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Die Vorschriften für die steuerliche Bewertung von
Immobilien werden innerhalb der nächsten anderthalb Jahre
voraussichtlich verschärft. Dadurch droht eine höhere Belastung bei
der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wer also Immobilien zu den
aktuellen Bedingungen auf die nächste Generation übertragen will,
sollte bald handeln.

Grund für die erwarteten Änderungen ist eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom Ende des letzten Jahres. Darin hat das
Gericht die unterschiedliche Bewertung von Grundvermögen,
Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie
Kapitalvermögen als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht hat dem
Gesetzgeber den Auftrag erteilt, dies bis zum Ende des Jahres 2008 zu
ändern.

Für denjenigen, der Immobilien oder Betriebsvermögen zu den
aktuellen Bedingungen auf die nächste Generation übertragen will,
besteht angesichts der zu erwartenden Neuregelung möglicherweise
Handlungsbedarf. Vor "Schnellschüssen" ist allerdings zu warnen. Die
wohlüberlegte Übertragung braucht Zeit. Dabei gilt es, unter
besonderer Berücksichtigung des konkreten familiären und finanziellen
Umfelds der Beteiligten eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Eigentümer von Grundbesitz und Betriebsvermögen sollten sich daher in
jedem Fall eingehend und fachkundig von einem Notar und u.U. auch von
einem Steuerberater beraten lassen.

Experten raten allerdings, dass Immobilienschenkungen niemals
allein aus steuerlichen Gründen erfolgen sollten. "Eine Überlassung
zu Lebzeiten will gut überlegt sein", so Notar Dr. Dirk Solveen,
Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer, "da die Eltern nach der
Übertragung auf die Kinder die Immobilie nicht mehr an Dritte
verkaufen oder für Kredite belasten können, falls doch noch Geld
benötigt wird."

Wer pauschal empfiehlt, Immobilien und Betriebsvermögen in jedem
Fall bald zu übertragen, macht es sich daher zu einfach. Denn es sind
nicht nur steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Erhält etwa das
Kind, dem die Immobilie übertragen werden soll, derzeit Sozialhilfe
oder Arbeitslosengeld II, so kann dies dafür sprechen, die Schenkung
aufzuschieben oder ganz zu unterlassen. Der Erwerb einer Immobilie
durch Schenkung kann nämlich dazu führen, dass die staatlichen
Leistungen gekürzt werden. Vorsicht ist geboten, wenn die Immobilie
durch Übertragung auf ein Kind den Pflichtteilsansprüchen anderer
Kinder - möglicherweise aus einer früheren Ehe - entzogen werden
soll. Grundsätzlich gilt, dass ein Pflichtteilsberechtigter nur
innerhalb von 10 Jahren nach einer Übertragung noch Ansprüche wegen
dieser Schenkung geltend machen kann. Häufig ist aber der Schenker
darauf angewiesen, in der übertragenen Immobilie weiterhin zu wohnen
oder diese zu vermieten. Die Vereinbarung eines Nießbrauchs oder
eines umfassendes Wohnungsrecht am gesamten Gebäude hat jedoch zur
Folge, dass die vorerwähnte 10-Jahres-Frist nicht zu laufen beginnt.
Verstirbt also der Schenker etwa 15 Jahre, nachdem er sein Haus auf
eines seiner Kinder übertragen hat und hat er sich den Nießbrauch
vorbehalten, so können andere Kinder immer noch Pflichtteilsansprüche
wegen der Schenkung geltend machen. Auch mit der Übertragung auf
Ehegatten, die als Alternative denkbar erscheint, können
Pflichtteilsansprüche von Kindern regelmäßig nicht reduziert werden;
hier läuft die 10-Jahres-Frist erst ab Auflösung der Ehe. Diese
Beispiele zeigen, dass Standardlösungen manchmal böse Überraschungen
bereithalten können. Im Rahmen einer eingehenden und fachkundigen
Beratung durch einen Notar sollten daher die familiären und
finanziellen Verhältnisse der Beteiligten analysiert und zusätzlich
geklärt werden, welche Ziele mit der Übertragung verfolgt werden,
gleichgültig ob es um die Ersparnis von Steuern, die Reduzierung von
Pflichtteilsansprüchen oder andere Ziele geht.

September 2007: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von
der Rheinischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen
Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Frau Eva Gebel von der Notarkammer Pfalz, Notar Dr. Axel Pfeifer von
der Hamburgischen Notarkammer, Notar Dr. Thomas Steinhauer von der
Notarkammer Koblenz oder Dr. Anja Heringer von der Landesnotarkammer
Bayern.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.

(Abdruck honorarfrei)

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de
 
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