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Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School eröffnet

Geschrieben am 07-09-2007

Hamburg (ots) - Die Bucerius Law School in Hamburg, Deutschlands
erste und einzige private Hochschule für Rechtswissenschaft, hat
heute das "Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht"
eröffnet. Die Leitung des Instituts übernimmt Professor Dr. Rüdiger
Veil, Inhaber des Alfried Krupp-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht,
Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an
der Bucerius Law School.

International tätige Unternehmen sind in zunehmendem Maße auf die
Finanzierung durch organisierte Märkte angewiesen und müssen sich mit
Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensleitung und -kontrolle
auseinandersetzen. Die Globalität der Kapitalmärkte hat zur Folge,
dass das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht immer weiter
vereinheitlicht werden.

Gesetzgeber und Gerichte sind daher verstärkt auf
rechtsvergleichende Forschung angewiesen. Das Institut will diese
leisten und die nationale sowie internationale wissenschaftliche
Diskussion befruchten.

Veil: "Schwerpunkt der Forschungsarbeit werden Rechtsfelder sein,
die von der internationalen Wirtschaftspraxis und von
wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen beeinflusst werden. Wir
wollen zu den Themen Corporate Governance und Corporate Finance
sowohl Grundlagenforschung leisten als auch zu tagesaktuellen Fragen
Stellung nehmen."

Gunther Bonz, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der
Freien und Hansestadt Hamburg sagte zur Eröffnung: "Das Institut für
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht stärkt sichtbar Hamburgs Profil
als Wissenschaftsstandort und bildet einen prononcierten Gegenpol zum
natürlichen Schwergewicht Frankfurt."

Regelmäßige Veranstaltungen begleiten die Arbeit des Instituts.
Das "Hamburger Forum zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" bietet
eine Plattform, auf der Gesetzgebungsvorhaben und aktuelle Fragen der
Wirtschaftspraxis umfassend erörtert und kritisch hinterfragt werden.
Einmal im Jahr wird daneben das "Hamburger Symposium zum
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" stattfinden. Dort sollen auch
Ergebnisse rechtsvergleichender und interdisziplinärer Forschung
diskutiert werden. Das Institut wird außerdem eine Schriftenreihe
herausgeben. Doktoranden haben die Möglichkeit, am Institut zu
promovieren.

Das Institut finanziert sich vorwiegend durch Drittmittel. Zu
diesem Zweck wurde die "Stiftung Institut für Unternehmens- und
Kapitalmarktrecht" gegründet. Initiator und Stiftungsvorstand ist der
Hamburger Unternehmensanwalt Dr. Christoph H. Seibt. An der Stiftung
sind als Förderer maßgeblich beteiligt:

- die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer,
- die Anwaltssozietät Latham & Watkins LLP,
- die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
- die C.A.T. oil AG,
- die Aon Jauch & Hübener GmbH,
- die edel AG,
- die D+S europe AG.

Mit dem neuen "Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht"
befinden sich an der Bucerius Law School nunmehr zwei
Forschungsinstitutionen. Das "Institut für Stiftungsrecht und das
Recht der Non-Profit-Organisationen" besteht bereits seit 2001.

Website des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht:
www.iukr.de

Originaltext: Bucerius Law School
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59610
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_59610.rss2

Pressekontakt:
Klaus Weber
Bucerius Law School
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (0 40) 3 07 06 - 127
E-Mail: klaus.weber@law-school.de


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