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Haufe aktuell: BFH zweifelt an Kürzung der Pendlerpauschale

Geschrieben am 06-09-2007

Freiburg (ots) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem soeben
veröffentlichten Beschluss vom 23.08.2007 (Az:VI b 42/07) Zweifel an
der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert.
Endgültig wird über diese - für unzählige Arbeitnehmer wichtige -
Frage das Bundesverfassungsgericht entscheiden, voraussichtlich Ende
des Jahres. Dennoch gibt der Beschluss des höchsten deutschen
Steuergerichts berechtigten Anlass zur Hoffnung für viele Pendler und
Steuerzahler.

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2007 stellen die Wege zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr dar. Zur
Vermeidung besonderer Härten wird die Pendlerpauschale bei
Fernpendlern erst beginnend ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten
anerkannt.

Viele Fernpendler machen von der Möglichkeit Gebrauch, sich einen
Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, um
damit spürbar weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen.

Um diese Rechtsfrage ging es auch in dem aktuellen Steuerstreit.
Ein Fernpendler beantragte bei seinem Finanzamt die Eintragung des
alten Freibetrags auf seiner Lohnsteuerkarte (also ohne die Kürzung
der ersten 20 Kilometer) und wurde damit abgewiesen. Dagegen wendete
sich der Kläger nun mit Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat das Finanzamt
verpflichtet, dem Steuerzahler die bis Ende 2006 geltende höhere
Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

Der BFH begründet seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
Kürzung der Pendlerpauschale mit beachtlichen Bedenken aus der
Literatur und widersprüchlichen Finanzgerichts-Entscheidungen.

Pendler haben nun die Möglichkeit, mit Hinweis auf den Beschluss
des BFH die bisher geltenden Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte
eintragen zu lassen. Risiko dabei: Sollte das
Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die Kürzung der
Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist, drohen Steuernachzahlungen.

Wem der Weg über den Lohnsteuerfreibetrag zu risikoreich ist,
sollte bei Erstellung der Jahres-Steuererklärung 2007 die
ungekürzten Werbungskosten geltend machen. Denn bis dahin hat das
Bundesverfassungsgericht voraussichtlich über das von der Haufe
Mediengruppe unterstützte Musterverfahren (Az: 2 BvL 2/0)
entschieden.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
E-Mail: pressestelle@haufe.de


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