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Neues WE-Gesetz: Viel Bürokratie setzt Verwalter unter Druck / Interview mit Wohnungseigentums-Experten Dr. Wolf-D. Deckert

Geschrieben am 04-09-2007

Freiburg (ots) - Verwalter von Wohnungseigentum gehen harten
Zeiten entgegen. Mit dem seit 1. Juli geltenden neuen
Wohneigentumsgesetz (WEG) müssen sie wegen der neu vorgeschriebenen
Beschluss-Sammlung wesentlich mehr Bürokratie bewältigen, mit
erweiterten Rechten ihrer Eigentümerversammlung fertig werden und bei
Streitigkeiten fit in der Zivilprozessordnung (ZPO) sein. Dies geht
aus einem Exklusiv-Video-Interview ( www.wrs.de/weg-reform ) des WRS
Verlags München/Planegg mit dem in Fachkreisen gern als
"WEG-Koryphähe" bezeichneten Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolf-D.
Deckert hervor.

Hält sich der Verwalter nicht akribisch an die umfangreichen
Vorschriften zur Beschluss-Sammlung, gefährdet er unter Umständen
sogar seine eigene Existenz, warnt Deckert, Herausgeber des
Standardwerkes "Die Eigentumswohnung". "Ihm droht die Abberufung mit
fristloser Vertragskündigung." Laut Gesetz habe jeder Eintrag in die
Sammlung "unverzüglich" zu erfolgen. "Gerade diese Forderung dürfte
Verwalter sehr belasten und unter Zeitdruck setzen, zumal
Protokollerstellungen bisher nicht unter diesem strengen Fristenzwang
standen." Hinzukomme, dass zurzeit amtierende Verwalter zusätzlich
Versammlungsprotokolle in üblicher Form erstellen müssen.

Deckert glaubt, dass Verwalter diesen Anforderungen ohne spezielle
Software kaum mehr rechtssicher nachkommen können, "zumal manche
Eintragungsgebote noch umstritten sind und es deshalb sehr bald zu
einer Überfrachtung kommen wird".

Vorsicht vor der Haftungsfalle

In den erweiterten Beschlusskompetenzen der Eigentümerversammlung
sieht der WEG-Experte Einiges an Streitpotenzial. Auch wenn die
Eigentümer nun durch gelockerte Mehrheitsvorschriften leichter
gesetzliche Vorgaben oder bestehende Vereinbarungen ändern können, so
bleiben solche Beschlüsse laut Deckert aus formellen oder
inhaltlichen Gründen weiterhin anfechtbar. "Dann wird um die
Auslegung der vielen einschränkenden unbestimmten Rechtsbegriffe
gestritten werden." Unterm Strich werde "die Selbstverwaltung der
Gemeinschaft allerdings sicher flexibler und mitunter gerechter".

Verwalter, die den Mehrheitswillen einer Gemeinschaft weitgehend
respektieren müssen, sollten jedoch nicht glauben, deren Beschlüsse
nicht verantworten zu müssen. Deckert rät in dem Interview mit dem
WRS-Verlag: "Verwalter sollten vor einer Abstimmung ausdrücklich auf
erklärte Beschlussanfechtungsrisiken hinweisen und dies auch
beweisbar protokollieren, um nicht in Gerichtsverfahren mit einer
eventuell negativen Kostenentscheidung belastet zu werden."

In der Haftungsfalle sitze der Verwalter, "wenn er falsche
Beschlussergebnisse feststellt und verkündet. Wird der Beschluss
angefochten und werden ihm Formfehler nachgewiesen, kann der
Verwalter zur Übernahme der Kosten verurteilt werden".

Vor Gericht gilt jetzt die teure Zivilprozessordnung

Der Gang zu Gericht wird durch das neue WE-Gesetz allerdings
teuer. "Jetzt ist nicht mehr die so genannte Freiwillige
Gerichtsbarkeit zuständig, sondern die Zivilprozessordnung." Und dies
bringe für beide Seiten keinerlei positive Effekte mit sich. Die
Neuregelung habe nur einen Grund: "Der Gesetzgeber verspricht sich
hierdurch Mehreinnahmen in derzeit nicht bezifferbarer Höhe." Denn:
Die Gerichtsgebühren dürften im Durchschnitt viermal so hoch sein wie
die der bisherigen Kostenordnung.

Hinzu komme, dass mangelhafte Vorbereitung auf den Prozess - wie
beispielsweise unvollständiger und fehlerhafter Schriftsatzvortrag
zum Sachverhalt - schneller zum Verlieren führt als bisher. "Denn auf
richterliche Unterstützung in der Aufklärung eines Sachverhalts und
Antragsauslegung kann nicht mehr spekuliert werden", so Deckert in
dem Interview. Er befürchtet, dass aufgrund des neuen
Rechtsmittel-Instanzenzugs WE-Verfahren künftig in der Mehrzahl erst
vor dem Landgericht entschieden werden. "Ob dies der Rechtssicherheit
dienlich ist, bleibt abzuwarten" merkt Deckert zweifelnd an.

Die Konsequenz sei: "Mehr als bisher müssen wohl auch
fachgeschulte Rechtsanwälte mit Verfahrensführungen beauftragt
werden. Die Prozesskosten werden erheblich steigen. Das
Prozesskostenrisiko ebenfalls, da eine unterlegene Partei nunmehr
stets sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen hat." Und zudem könne
ein nicht unmittelbar beteiligter Verwalter bei Streitigkeiten unter
Eigentümern in eine eigene Kostenhaftung geraten.

Achtung Redaktion: Das ausführliche Video-Interview des WRS
Verlags mit dem WEG-Experten Dr. Deckert steht Ihnen unter
www.wrs.de/weg-reform zur Verfügung.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
WRS Verlag - Wirtschaft, Recht und Steuern GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der Haufe Mediengruppe
Sabine Polifka
Fraunhoferstr. 5
82152 Planegg
Tel. 089-89517-11316
E-Mail: Sabine.Polifka@wrs.de


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