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ots.Audio: Wehr- und Zivildienst: Grundlage für die spätere Rente

Geschrieben am 03-09-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Im Herbst ist es wieder soweit: Viele junge Männer werden ihren
Wehr- oder Zivildienst antreten. Diese Zeit geht für die Rente nicht
verloren, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton, 29 sec.
"Mit der Aufnahme des Wehrdienstes, der übrigens mehr als drei Tage
umfassen muss oder des Zivildienstes, greift zeitgleich der Schutz
der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt allein der
Bund. Die Beitragszeit beginnt am Tag des Diensteintritts und endet
mit dem Tag der Entlassung bzw. des Ausscheidens. Der Zivildienst
umfasst - wie übrigens auch der Wehrdienst - heute neun Monate."

Die Höhe der Rentenbeiträge für Wehr- und Zivildienstzeiten
richtet sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder
Verdienst. Vielmehr werden die Beiträge eines fiktiven Verdienstes in
Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet.

O-Ton, 33 sec.
"Das bedeutet für 2007 beispielsweise, dass Grundwehr- oder
Zivildienstleistende so gestellt werden wie ein Arbeitnehmer, der
monatlich rund 1.470 Euro in den alten und 1.260 Euro in den neuen
Bundesländern brutto verdient. Entscheidend für die Frage, ob die
Basiswerte West oder Ost für die Rente angesetzt werden, ist der
Dienstort - nicht der Wohnort der Dienstleistenden, das ist dabei
wichtig."

Der Rentenexperte nennt ein Beispiel:

O-Ton, 19 sec.
"Einem Wehrdienstleistenden, der seinen Wehrdienst neun Monate im
Jahr 2007 an einem Standort in Hessen geleistet hat wird hierfür ein
Verdienst von rund 13.230 Euro, also neunmal 1.470 Euro, im
Rentenkonto gutgeschrieben."

Die Wehr- und Zivildienstzeiten werden auf elektronischem Weg vom
Bundesamt für Wehrverwaltung oder vom Bundesamt für Zivildienst
gemeldet. Damit der Rentenversicherungsträger die Daten zuordnen und
in dem individuellen Versicherungskonto verarbeiten kann, wird die
Versicherungsnummer benötigt. Die beantragen die Bundesämter für
Wehr- oder Zivildienst. Wer als Arbeitnehmer zum Wehrdienst
einberufen wird, hat bereits eine Versicherungsnummer, die der
Dienststelle umgehend mitgeteilt werden sollte. Ob die Zeiten bereits
im Versicherungsverlauf enthalten sind oder noch fehlen, kann durch
die Anforderung eines Versicherungsverlaufes vom zuständigen
Rentenversicherungsträger überprüft und mit den eigenen Unterlagen
abgeglichen werden.
Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten
Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49
30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv-
bund.de


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