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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Vorfälligkeit: So schützt man sich vor Entschädigungsforderungen der Bank / 2. Die Abgeltungsteuer - das erwartet die Kapitalanleger

Geschrieben am 31-08-2007

Lübeck (ots) -

1. Vorfälligkeit: So schützt man sich vor
Entschädigungsforderungen der Bank

Wer einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der eigenen vier Wände
schließt, verpflichtet sich nicht nur zur Rückzahlung der
Darlehenssumme, sondern auch zur Zahlung der vereinbarten Zinsen für
die gesamte Laufzeit. Möchten Sie das Darlehen vorzeitig
zurückzahlen, kann die kreditgebende Bank eine so genannte
Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist eine Art entgangener
(Zins-)Gewinn und umfasst in etwa die Spanne zwischen dem Kreditzins
und dem Zins, den die Bank selbst am Kapitalmarkt für die
Darlehensumme zahlen muss. Abhängig von Laufzeit und Höhe können hier
leicht einige Tausend Euro Entschädigung zusammenkommen.

Zur Ablösung des Darlehens kommt es in der Regel, wenn das Haus
oder die Wohnung, für dessen Finanzierung das Darlehen aufgenommen
wurde, verkauft wird. Das kann verschiedene Gründe haben:
berufsbedingter Umzug, leider auch Zwangsverkauf wegen
Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder gar Todesfall. In der Regel
verzichten die Banken nicht auf den Zinsgewinn, denn dieser ist eine
fest kalkulierte Einnahme. Wer besonders flexibel sein will, für den
bietet sich an, sich gegen Vorfälligkeitsentschädigungen zu schützen
und dies mit einer flexiblen Baufinanzierung. Bei diesem
Kombinationsangebot aus Darlehen und Vorfälligkeitsschutz hat der
Kunde die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten nach dem Verkauf
seiner Immobilie aufgrund eines berufsbedingten Umzugs oder des
Eintritts eines Härtefalles wie Tod, Erwerbsunfähigkeit und
Arbeitslosigkeit vorzeitig zurückzuführen, ohne eine
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

In einer Zeit, in der die selbst genutzte Immobilie als
Altersvorsorge immer wichtiger wird, in der aber auch mit einem
festen Arbeitsplatz am gleichen Ort nicht mehr fest gerechnet werden
kann, bietet sich der Abschluss eines solchen Vorfälligkeitsschutzes
an. Weitere Informationen bietet Dr. Klein im Internet unter
www.drklein.de/baufinanzierung.html

2. Die Abgeltungsteuer - das erwartet die Kapitalanleger

Ab 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Bei dieser Steuer
handelt es sich um eine Quellensteuer, die direkt und anonym bei den
Banken eingezogen wird. Die Steuer gilt für Zinsen, Dividenden und
Erlöse aus Wertpapierverkäufen und fällt in Höhe von 25 Prozent
(inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 28 Prozent)
an. Die Spekulationsfrist gehört ab 2009 der Vergangenheit an. Auch
das Halbeinkünfteverfahren wird es dann nicht mehr geben: im Bereich
der privaten Anlagen entfällt es vollständig, während bei
Betriebsvermögen ein neues Teileinkünfteverfahren in Kraft tritt. Die
Werbekostenpauschale und die Sparerfreibeträge werden zum
Sparerpauschbetrag zusammengefasst (801 Euro, beziehungsweise 1.602
Euro) und ein Abzug tatsächlicher Werbekosten ist ab 2009 nicht mehr
möglich.

Weitere Neuerungen sind: Fondssparpläne, abgeschlossen ab dem
01.01.2009, werden ebenfalls besteuert; Verlustrechnungen
verschiedener Kapitalanlagen dürfen nicht mehr zur Steuerminderung
miteinander verrechnet werden; Verlustrückträge sind nicht mehr
möglich und Erträge aus Zertifikaten ohne Kapitalgarantie fallen ab
2009 ebenfalls unter die Abgeltungsteuer.

Von der Neuregelung besonders betroffen sind Aktien und
Aktienfonds. Nicht allein fällt bei jeder Veräußerung erneut die
Abgeltungsteuer an, auch die Möglichkeit zum steuerfreien Verkauf
nach Ablauf der Spekulationsfrist entfällt. Aktienlastige
Investmentfonds müssen ebenfalls Federn lassen, denn
Ertragsausschüttungen aus Veräußerungsgewinnen fallen künftig nicht
mehr unter die Steuerfreiheit. Somit werden Aktien für Kleinanleger
künftig weitaus weniger profitabel sein. Allein
Versicherungsmantelprodukte und Dachfonds gewähren ab 2009 weiterhin
die Option, Kapitalanlagen gewinnbringend umzuschichten.
Abgeltungsteuer fällt in beiden Fällen - zumindest beim Umschichten -
nicht an.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige
Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf
Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und
Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin
zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein &
Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Leiter Unternehmenskommunikation
Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de
Internet: www.drklein.de


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