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VKU zur IW-Studie "Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen" / Kein "verzerrter Wettbewerb", sondern verzerrte Darstellung

Geschrieben am 31.08.2007 - [Nächster Artikel]

Köln (ots) - "Die Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft
(IW) zum angeblichen Umsatzsteuerprivileg kommunaler Unternehmen
stellt eine bewusste Verzerrung der tatsächlichen steuerlichen
Verhältnisse dar." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen, Michael Schöneich, heute in Köln.

Richtig sei, dass die Kommunen lediglich im Rahmen der ihnen
gesetzlich als Pflicht zugewiesenen, hoheitlichen Aufgaben nicht der
Umsetzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie diese in
öffentlich-rechtlicher Rechtsform erfüllten. Den kommunalen
Unternehmen sei dann jedoch auch der Vorsteuerabzug versagt. "Dieser
Nachteil kann entgegen den unhaltbaren Behauptungen des IW durch
steuerstrategische Gestaltungen in keiner Weise umgangen werden", so
Schöneich.

Völlig unzutreffend sei die Aussage der Studie, die Kommunen
behinderten einen freien Wettbewerb in der Ver- und
Entsorgungswirtschaft. "Es sollte dem IW eigentlich geläufig sein,
dass es aus gutem Grund weder in der Wasserver- noch in der
Abwasserentsorgung eine Marktöffnung und daher auch keinen gebremsten
Wettbewerb gebe", betonte Schöneich. Gerade diese Kernbereiche seien
aufgrund ausdrücklicher politischer Willenserklärung sowohl aus Sicht
des EU-Parlamentes als auch der Bundesregierung bewusst keiner
Marktöffnung zugefügt worden. Die Kommunen und ihre Unternehmen
erledigten hier ihre originären Pflichtaufgaben mit international
höchster Qualität und zu angemessenen Preisen.

Kritisch sei auch zu beurteilen, dass die Studie die Entwicklung
des Verhältnisses zwischen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
zu den Gesamteinnahmen der Kommunen als Beleg für eine Ausweitung der
wirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand darstelle.
Angesichts stark schwankender Steuereinnahmen der Kommunen sei diese
statistische Kennzahl aus Sicht des VKU vollkommen ungeeignet,
derartige Rückschlüsse in seriöser Art und Weise zu ziehen.

Falsch sei auch die ebenso kritische Sichtweise auf eine angeblich
fehlende Ausschreibung von so genanten Eigenleistungen. Gemäß Artikel
28 Absatz 2 Grundgesetz hätten die Kommunen im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung die Entscheidungsfreiheit, wie sie die Aufgaben für
ihre Bürger am besten erbringen können. Es sei eine
Selbstverständlichkeit, dass Eigenerbringung nicht in Rahmen der
Ausschreibung ausgestaltet werde. Weder die nationalen noch
europäischen Vergaberegelungen sähen auch nur im Ansatz eine
Ausschreibungspflicht für solche Eigenleistungen vor.

Nicht zuletzt von der Praxis widerlegt sei auch die Aussage, eine
Kommunalisierung von Aufgaben führe meist zu überhöhten Preisen. Das
Beispiel der Stadt Bergkamen, die jetzt die Hausmüllentsorgung für
ihre Bürger, die vorher von einem privaten Unternehmen durchgeführt
wurde, übernommen habe, widerlege dies eindeutig. Die Stadt kann
diese Leistungen nun zu 25 bis 30 Prozent billiger als die Privaten
anbieten.

Angesichts der verzerrenden Behauptungen, so Schöneich, würde die
vorliegende Studie des IW den Ansprüchen an eine objektive
wissenschaftliche Ausarbeitung in keiner Weise gerecht werden.

(Nähere Ausführungen des VKU zur IW - Studie finden Sie online
unter www.vku.de )

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Ansprechpartner:
Wolfgang Prangenberg
Fon: +49.221.37 70-206
Fax: +49.221.37 70-266
 
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