Köln (ots) - Ab 1. September 2007 dürfen Tabakwaren nur noch an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Den Zigarettenautomaten wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2009 gewährt.
Die im Juli 2007 beschlossene Anhebung des Abgabealters für Tabakwaren von 16 auf 18 Jahren wird am 01. September 2007 eingeführt. An Zigarettenautomaten gilt das neue Gesetz ab dem 01. Januar 2009. Die Übergangsfrist von 16 Monaten wird für die technische Anpassung der rund 500.000 Zigarettenautomaten benötigt, um eine ebenso erfolgreiche Umstellung wie die zur Altersverifikation zum 01.01.2007 zu gewährleitsen. "Wir legen großen Wert auf die Einhaltung des Jugendschutzes. Deswegen ist die Übergangsfrist für Zigarettenautomaten zwingend notwendig, um unser erfolgreiches Jugendschutzsystem den neuen Anforderungen anpassen zu können", sagt Peter Lind, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).
Die Automatenbetreiber haben bereits über 300 Mio. EUR in den Jugendschutz an ihren Geräten investiert. Die Kosten für die abermalige Umrüstung der Zigarettenautomaten auf die Volljährigkeitsprüfung werden von Seiten des Verbandes mit mindestens 30 Mio. EUR veranschlagt. Für über 50 verschiedene Automaten- und Kartenlesegerätetypen müssen jeweils neue Softwarestände entwickelt, getestet, zertifiziert und eingespielt werden. "Vor uns liegt erneut eine "Herkulesaufgabe". Alle Prozessbeteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die neue Altersgrenze umzusetzen, so Peter Lind.
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