Köln (ots) - Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit dem 2004 erfolgten Verkauf der damaligen Duales System Deutschland AG (DSD) eingestellt. Anlass für die Untersuchung war eine Anfang Juni 2007 eingereichte anonyme Strafanzeige. Der Verfasser hatte darin den Vorwurf erhoben, im Jahr 2004 hätte der damalige Vorstand und Aufsichtsrat die DSD AG unter Wert verkauft und sich dadurch der Untreue schuldig gemacht.
Die DSD hatte der Staatsanwaltschaft umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, dass der Verkauf des Unternehmens mit großer Sorgfalt betrieben wurde. Durch den Verkauf wurde eine drohende Zerschlagung durch das Bundeskartellamt vermieden und die Existenz des Unternehmens als Ganzes gesichert. Gleichzeitig wurde damit die Voraussetzung für die erfolgreiche Öffnung des Marktes für Verpackungsrecycling geschaffen. Bei der Verkaufsempfehlung an die Aktionäre der DSD stützten sich die Gremien unter anderem auf umfassende und solide Wertgutachten von renommierten Instituten. Die Aktionäre erzielten eine 180-fache Wertsteigerung ihres Einsatzes.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beweist, dass der Unternehmensverkauf ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt wurde.
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