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INSIGHT Health zur zweiten Welle der AOK-Rabattausschreibungen: Wirkstoffe mit großer Marktbedeutung - Hersteller müssen sorgfältig kalkulieren und analysieren

Geschrieben am 22.08.2007 - [Nächster Artikel]

Waldems-Esch (ots) - Die aktuell von der AOK ausgeschriebenen 83
Wirkstoffe (nicht 82, wie es in vielen Pressemitteilungen steht)
repräsentierten in den vergangenen zwölf Monaten über die Hälfte
aller Verordnungen des gesamten generikafähigen GKV-Marktes. Allein
auf die AOK entfielen in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 60,3
Mio. entsprechende Verordnungen. Angesichts des Verordnungsanteils
der AOK von 42 Prozent bei diesen Wirkstoffen halten es die Experten
von INSIGHT Health für jedes pharmazeutische Unternehmen, das in
diesem Markt aktiv ist - gleich ob Generika- oder Originalhersteller
- für unerlässlich, sich mit den Vertragsbestandteilen intensiv
auseinander zu setzen. Hierzu bleibt jedoch nicht mehr viel Zeit, da
die Angebote bis zum 03.09.2007 abgegeben sein müssen. Zum Zuge
kommen dann je nach Verordnungsstärke des jeweiligen Wirkstoffs die
drei bzw. vier günstigsten Gebote.

Allerdings gilt es für die Hersteller, so INSIGHT Health, einige
knifflige Details zu beachten. So entscheidet bei den Herstellern,
die überhaupt die notwendige Produktbreite bei den Wirkstoffen bieten
(erforderliche Packungsarten je Wirkstoff), einzig der höchste Rabatt
darüber, wer den Zuschlag erhält. Der Rabatt kann aber aus
Herstellersicht ganz schön happig sein. Schließlich muss der so
genannte Schwellenwert (zumeist der Durchschnittspreis der drei
günstigsten Packungen zum 01.06.2007) unterschritten werden. Dieser
basiert auf dem Apothekenverkaufspreis. Der Rabatt wird aber
ausschließlich vom Hersteller getragen. Selbst, wenn man den
Schwellenwert nur um zehn Prozent unterschreiten will, ist man da
schnell mal bei einem Rabatt, der deutlich mehr als 50 Prozent des
Herstellerabgabepreises beträgt. Liegt zum Beispiel der aktuelle
Apothekenverkaufspreis eines Präparates mit 12,14 EUR exakt auf dem
entsprechenden Schwellenwert, so beträgt dessen Herstellerabgabepreis
der Systematik der Arzneimittelpreisverordnung folgend gegenwärtig
2,16 EUR. Will der Hersteller diesen Schwellenwert um zehn Prozent
unterschreiten, muss er einen Rabatt von 1,21 EUR gewähren. Das
entspricht 56,2 Prozent des aktuellen Herstellerabgabepreises.

Zudem könnte der Schwellenwert eines Wirkstoffes absenken, was
unmittelbar eine Erhöhung des Rabattbetrags auch während der
Vertragslaufzeit zur Folge hat. Das ist jeweils dann der Fall, wenn
durch Preissenkungen im Gesamtmarkt eines Wirkstoffes in einem
Quartal eine Preissenkung von mehr als fünf Prozent gegenüber dem
Vorquartal erfolgt. Dies kann bei einigen Wirkstoffen bereits dann
erfolgen, wenn alleine der teuerste Anbieter mit einem Marktanteil
von 30 Prozent seine Preise um nicht einmal 17 Prozent reduziert.

Schon einige wenige Beispiele zeigen, dass jedes Angebot gut
durchkalkuliert werden muss, wobei realistisch zu erwartende
Verordnungszahlen zugrundegelegt werden müssen. Hierzu bietet INSIGHT
Health spezielle Services sowohl zur Kalkulation unterschiedlicher
Rabattszenarien als auch zur Analyse des potenziellen Wettbewerbs
unter dem Stichwort "Margenkalkulator" an.

INSIGHT Health GmbH & Co. KG ist ein führender
Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt mit weiteren
Aktivitäten innerhalb Europas. Der Erfolg von INSIGHT Health liegt in
der Bereitstellung von individuellen Lösungen und Dienstleistungen
für die pharmazeutische Industrie. Weitere Informationen über INSIGHT
Health finden Sie unter www.insight-health.de

Originaltext: Insight Health
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59267
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_59267.rss2

Pressekontakt:
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an: Dr.
André Kleinfeld, INSIGHT Health, Tel.: 06126-955-64, Fax:
06126-955-20, AKleinfeld@insight-health.de .
 
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