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Ukrainisches Gericht ordnet die Zulassung der Oppositions-Kandidatin zur Wahl im September an;

Geschrieben am 15-08-2007

Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) -

- Tymoshenko zum Aufschub der Kampagne gezwungen

Am Dienstag, den 14. August ordnete ein ukrainisches Gericht an,
dass das Zentrale Wahlkomitee bis zum nächsten Tag tätig werden
müsse, um die grösste Oppositionspartei Block Yulia Tymoshenko
(BYuT) für die Parlamentswahlen im September 2007 zuzulassen. Das
Gericht befand, dass BYuT mit allen Gesetzen übereinstimme und gab
dem Zentralen Wahlkomitee zwei Tage zum Einspruch gegen das Urteil.

Dieses Gerichtsurteil wurde gefällt, nachdem es das Zentrale
Wahlkomitee am Montag zum zweiten Mal abgelehnt hatte, BYuT in die
Liste aufzunehmen.

Am letzten Freitag lehnte das Zentrale Wahlkomitee, welches von
Repräsentanten von Minister Viktor Yanukovichs Partei der Regionen
dominiert wird, zum ersten Mal zur Bestürzung der Ukrainer und
vieler westlicher Beobachter und Regierungsbeauftragter die Aufnahme
des Blocks Yulia Tymoshenko (BYuT) für die kommenden
Parlamentswahlen ab. Befürworter von BYuT haben damit begonnen, ihre
Zelte vor der Hauptverwaltung des Zentralen Wahlkomitees
aufzuschlagen und zu demonstrieren.

Das Zentrale Wahlkomitee hat am Montag nicht nur zum wiederholten
Mal gegen die Teilnahme von BYuT an der Kampagne votiert, sondern
auch für Massnahmen gestimmt, welche beinhalten, dass die vor der
Hauptverwaltung des Zentralen Wahlkomitees versammelten
BYuT-Anhänger, kein Recht auf öffentlichen Protest gegen die
Entscheidung des Zentralen Wahlkomitees gegen den Ausschluss von
BYuT hatten.

"Dies ist ein unverschämter, und ehrlich gesagt, politisch
geschmackloser Versuch, die Entwicklung einer demokratischen und
bürgerlichen Gesellschaft in der Ukraine zum Erliegen zu bringen"
erklärte Tymoshenko.

Über das Gerichtsurteil sagte Frau Tymoshenko, dass "trotz der
Anstrengungen, die Wahl zu manipulieren, sich unsere Demokratie
weiterentwickelt hat und an einem Punkt angelangt ist, an dem diese
Themen in unseren Gerichten angesprochen werden können. Nun müssen
wir sehen, ob das Zentrale Wahlkomitee und dessen Führung von der
Regierungspartei die Entscheidungen der ukrainischen Gerichte und
die Gesetzgebung respektieren werden."

"Wir müssen wachsam bleiben, dass die Demokratie nicht von
Manipulation überrannt wird ", erklärte sie abschliessend.

BYuT betrachtet die Entscheidung des Zentralen Wahlkomitees als
illegalen, politisch motivierten Versuch, der dazu bestimmt ist,
BYUTs Fähigkeit dem bereits angelaufenen Wahlkampf beizutreten,
aufzuhalten und zu stören. Da diese Wahlen schon bald stattfinden,
ist die gesamte Kampagne auf ungefähr 60 Tage beschränkt, weswegen
jeder Tag unverzichtbar ist.

In der Tat war der Start von Frau Tymoshenkos Kampagne für den 14.
August in ihrer Heimatstadt Dnipropetrovsk geplant. Wenn Frau
Tymoshenko dies getan hätte, hätte sie jedoch gegen die Entscheidung
des Zentralen Wahlkomitees verstossen, die auf der Auslegung der
Regeln basierte, auf welche Weise Wahlkandidaten ihre
Wahlantrags-Formulare ausfüllten.

TD International ist der von FARA registrierte Vertreter von BYuT.

Webseite: http://www.tdinternational.com

Originaltext: TD International
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67698
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67698.rss2

Pressekontakt:
Natasha Lysova, Vertreterin internationale Medien, BYuT, Telefon/Fax:
+38-(044)-462-5839, Mobiltelefon: +38-(067)-752-5131, Mobiltelefon:
+38-(067)-323-6040, E-Mail: nlysova@beauty.net.ua


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