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ots.Audio: Das Souvenir zu viel - Schmuggel in der EU

Geschrieben am 13-08-2007

München (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Vorschlag zur Anmoderation (live im Studio):

(Uhrzeit/Stationcall) Es ist Urlaubszeit! Endlich raus - und das
möglichst ins Ausland. Osteuropa liegt derzeit hoch im Kurs - paddeln
auf der masurischen Seenplatte, die Shoppingtour in Prag, tauchen in
Kroatien. Und weil dort vieles preiswerter ist, kaufen Urlauber gern
vor der Grenze noch groß ein. Beliebt sind vor allem Zigaretten und
Alkohol. Doch am Zoll kann dann schnell die Ernüchterung kommen. Denn
die Einfuhr von Waren innerhalb und außerhalb der EU ist immer noch
begrenzt und mit hohen Bußgeldern belegt. Doch das wissen nur wenige.
Mein Kollege XY hat sich einmal umgehört:

Umfrage: "Das hat sich ja jetzt geändert, aber ich weiß nicht wie.
/ Ich würde sagen, so ein bis zwei Zigarettenstangen, aber ich kenne
mich damit auch nicht so aus. / Natürlich dürfen sie das mitbringen,
wenn sie von einem EU-Land in ein anderes fahren - unbeschränkt. /
Wir bringen Zigaretten und Alkohol aus dem Urlaub mit, weil's
günstiger ist."

Kollege: Die Versuchung ist natürlich groß! Die Stange
Markenzigaretten oder die Flasche Schnaps für die Hälfte. Wer will
sich da schon beschränken? Oder an den Zoll denken? Dabei gibt es
gerade in den neuen EU-Ländern immer noch Sonderregelungen, wie
Wolfgang Schmitz vom Zollkriminalamt in Köln erklärt:

O-Ton Wolfgang Schmitz 01: "Also wir sehen, dass die Privatleute
nicht immer gut informiert sind. Das Mitbringen von mehr als 200
Zigaretten aus EU-Staaten wie Tschechien, Polen und Ungarn ist nicht
erlaubt. Hier gibt es Übergangsfristen und Mengen, die darüber
hinausgehen, müssen versteuert werden."

Kollege: Wer mehr einkauft und sich vom Zoll erwischen lässt, wird
sein vermeintliches Schnäppchen schnell bereuen. Zwar gibt es
innerhalb der EU weniger Kontrollen, aber sie sind natürlich nicht
völlig aufgehoben. Und eine Urlaubstasche voller Waren ist kein
Kavaliersdelikt, bei dem die Zollbeamten gern ein Auge zudrücken.

O-Ton Wolfgang Schmitz 02: "Derjenige der Waren zuviel mitbringt,
muss die erstmal nachversteuern. Wenn er das in Absicht macht, dann
schmuggelt er. Das ist eine Steuerstraftat, bestraft mit Geldstrafe,
Freiheitsstrafe. Besonders schwere Fälle bis zu zehn Jahre."

Kollege: Aber es sind gar nicht nur die Strafen, auf die Wolfgang
Schmitz aufmerksam macht, sondern er warnt auch vor dem eigenen
Schaden:

O-Ton Wolfgang Schmitz 03: "Also geschmuggelte Ware ist immer
minderwertig, die unterscheidet sich vom Original. Sehr häufig sind
beispielsweise bei geschmuggelten Zigaretten Schadstoffe drin.
Insektizide wurden im Tabak verwendet, die man hier schon lange nicht
mehr zugelassen hat. Es gibt Fremdstoffe, teilweise auch
unappetitliche Sachen. Und da kann es durchaus auch sehr
gesundheitsgefährend werden."

Vorschlag zur Abmoderation (live im Studio):

Vielen Dank, XY. Also, fahren Sie lieber nur zur Erholung ins
Ausland. Groß einkaufen können Sie ja dann zu Hause. Wenn Sie sich
noch ausführlicher informieren wollen, dann klicken Sie doch einmal
unter www.zoll.de rein.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Aufklärungskampagne gegen Schmuggel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67656
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67656.rss2

Pressekontakt:
Pleon GmbH
Anja Rechenberg/Alexander von Taysen
Theresienhöhe 12
80339 München
Tel: +49 89 / 59042 - 1130/1223
Fax: -49 89/ 59042 - 1100
eMail: anja.rechenberg@pleon.com; alexander.vontaysen@pleon.com


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