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32 Mio Euro Schadenersatzklage gegen MLP wegen Bilanzfälschung / Ehemalige Mitarbeiter und Aktionäre reichen Klage gegen die MLP AG und den früheren Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen ein

Geschrieben am 25.07.2007 - [Nächster Artikel]

Grünwald/München (ots) -

32 MIO EUR SCHADENERSATZKLAGE GEGEN MLP WEGEN BILANZFÄLSCHUNG

Ehemalige Mitarbeiter und Aktionäre reichen Klage gegen die MLP AG
und den früheren Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen ein

- Musterprozess nach KapMuG angestrebt -

24 ehemalige Mitarbeiter und neun Aktionäre haben Klage auf
Schadenersatz gegen die MLP AG im Volumen von EUR 32.140.935,43
eingereicht. Beim Landgericht Heidelberg wurden 31 Klagen eingereicht
und zwei Klagen beim Arbeitsgericht Heidelberg. Ein Teil der Klagen
richtet sich auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der MLP
AG, Bernhard Termühlen, wegen persönlicher Verantwortung für
Bilanzfälschungen. Kernvorwurf der Klagen sind Bilanzfälschungen der
MLP AG in den Jahresabschlüssen 2000 und 2001, die bisher nicht
korrigiert wur-den.

Da den Klägern bis heute die Einsicht in die
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte versagt wurde, mussten sie
eigene Recherchen durchführen. Erst in den letzten Monaten konnten
die Kläger neue Erkenntnisse erlangen, die belegen, dass die MLP AG
gezielt in den Geschäftsjahren 2000 und 2001 die Bilanzen gefälscht
hat und bis Anfang 2003 durch zahlreiche bewusst unrichtige
Kapitalmarktinformationen ein Wachstum von mehr als 30 %
vorgespiegelt hat. So konnte seinerzeit eine Steigerung des
Ergebnisses aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um mehr als 30 % nur
deshalb dargestellt werden, weil man Erlöse, die anderen
Geschäftsjahren zuzuordnen waren (periodenfremde Erträge), durch
Factoringgeschäfte nach vorne verlagert und diese rechtswidrig als
Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgewiesen hat. Nach den
Vorschriften des HGB hätten diese Erlöse aber als außerordentliche
Erträge in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt und im Anhang
im Detail erläutert werden müssen. Die den Klägern nunmehr
vorliegenden Beweise bestätigen noch einen weiteren gravierenden
Vorwurf. So hat die MLP AG nicht nur ihr bzw. ihren
Tochtergesellschaften zustehende Forderungen abgetreten, sondern auch
Forderungen, die den Mitarbeitern von MLP zustanden. MLP hat damit
Provisionsforderungen der Mitarbeiter mittels Factoringgeschäften als
eigene Erlöse ausgewiesen. "Damit erreicht der Fall MLP die Dimension
großer internationaler Bilanzbetrugsfälle", so Klaus Rotter, Partner
der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, der das gemeinsame Vorgehen der
klagenden MLP-Berater und Aktionäre koordiniert.

Beabsichtigt ist die Führung eines Musterprozesses nach dem
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). "Wir gehen davon aus,
dass wir noch im Laufe des Jahres entsprechende
Musterfeststellungsanträge einreichen werden", so Klaus Rotter. Bei
den 24 Mitarbeitern handelt es sich überwiegend um langjährige
Berater, die zum Teil seit den 80er Jahren bei MLP tätig waren und
die vor allem in den Jahren 2000 bis 2002 Aktien der MLP AG zu
manipuliert überhöhten Kursen und zum Teil auf Druck der MLP AG durch
Kredit der MLP Bank AG erwarben.

Das gemeinsame Vorgehen wird von der führenden österreichischen
Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG finanziert, die in der
erfolgreichen Abwicklung von Sammelverfahren über eine langjährige
Expertise verfügt (z.B. WEB Sammelklage, grenzüberschreitende
Sammelklagen im AMIS Finanzskandal). "Wir bieten den Geschädigten die
finanziellen Möglichkeiten, um diese Angelegenheit gerichtlich klären
zu können", so Franz Kallinger, Vorstand der Advofin AG.

"Wir sind froh, einen finanzstarken Partner gefunden zu haben, der
unseren von MLP finanziell schwer geschädigten Mandanten die
Sicherheit gibt, dass der Prozess nötigenfalls bis zur
höchstrichterlichen Klärung zu Ende geführt werden kann", so Klaus
Rotter.

Neben dem angestrebten Verfahren nach dem KapMuG wurden beim
Arbeitsgericht Heidelberg zwei Klagen eingereicht, da ein erheblicher
Teil der Mitarbeiter unter Arbeitnehmerbedingungen bei MLP
beschäftigt war. "Unser Ziel ist es, höchstrichterlich klären zu
lassen, dass die Berater bei MLP als Scheinselbständige beschäftigt
waren und deshalb auch als Arbeitnehmer mit den dazugehörigen
Sozialversicherungsleistungen hätten behandelt werden müssen",
erläutert Klaus Rotter.

"Wir prüfen derzeit auch Schadenersatzansprüche gegen den
Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger und den jetzigen
Vorstandsvorsitzenden Uwe Schröder-Wildberg, die trotz Kenntnis von
diesen Vorgängen stets bemüht sind, diese Bilanzfälschungen als
zulässige Gestaltungsspielräume darzustellen und bis heute keine
Korrekturmeldung veröffentlicht haben. Hierbei stehen
Schadenersatzansprüche wegen schuldhaft unterlassener
Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen bzw. Verletzung anderer
Publizitätspflichten im Raum", so Rotter weiter.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland
und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter
Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren
beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter
Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische
und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer,
Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten
Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro.
Weitere Informationen unter www.rrlaw.de

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61719
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Pressekontakt:
Rotter Rechtsanwälte, München:
Bernd Jochem, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rrlaw.de
Jasmin Dezsö, Rechtsanwältin, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rrlaw.de
 
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