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Akupunktur wird Kassenleistung: TK begrüßt Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Geschrieben am 19-04-2006

Hamburg (ots) - Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt die
Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, dass die
Krankenkassen künftig bei Knie- und Rückenschmerzen die Kosten für
Akupunktur übernehmen dürfen.

Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK:
"Wir freuen uns über die Entscheidung, weil vielen Schmerzpatienten
mit der Akupunktur geholfen werden kann. Der Beschluss zeigt, dass
wir mit unserem Modellvorhaben den richtigen Weg eingeschlagen
haben." In einer groß angelegten Studie im Rahmen des Modellvorhabens
hatte die TK gemeinsam mit der Charité nachgewiesen, dass Akupunktur
wirkt, sicher ist und die Lebensqualität der Patienten nachhaltig
erhöht.

Als nicht nachvollziehbar bezeichnete Klusen, dass die Akupunktur
bei chronischen Kopfschmerzen nicht von den Krankenkassen bezahlt
werden dürfe. Die TK-Studie habe eindeutig gezeigt, dass Akupunktur
die Beschwerden bei rund drei Viertel der Kopfschmerzpatienten
vermindert und ihre Lebensqualität deutlich verbessert.

In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss
beschlossen, dass Akupunktur bei Knie- und Rückenschmerzen von den
gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden darf.


Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6910
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Für Rückfragen: Dorothee Meusch,
Tel. 040 - 6909 -1783, Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: Dorothee.Meusch@TK-online.de


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