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Rauchmelder schützen Leben und Besitz

Geschrieben am 18-07-2007

Wuppertal (ots) - Die deutschen Landesfeuerverbände und die
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes fordern eine
flächendeckende Vorschrift zum Einbau von Rauchmeldern in privaten
Haushalten. Neben einem verantwortungsvollen Umgang mit möglichen
Gefahrenquellen ist dies der einzig wirksame Schutz gegen Brände.
Bisher schreiben jedoch die wenigsten Bundesländer eine solche
Maßnahme vor.

Dabei entstehen bei den Bränden jährlich Sachschäden bis zu zwei
Milliarden Mark: In deutschen Haushalten brennt es Jahr für Jahr bis
zu 200.000, dabei sterben rund 600 Menschen. In fast allen Fällen,
nämlich zu 95 %, sterben sie an den Folgen einer Rauchvergiftung
durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und -dioxid, die in der
Schwelbrandphase entstehen. Bereits drei Atemzüge dieses hochgiftigen
Qualms sind lebensgefährlich. Die Opfer haben nachts keine Chance,
sie ersticken im Schlaf ohne aufzuwachen.

Präventive Maßnahmen sind denkbar einfach

Schon die Installation eines kaffeetassengroßen Rauchmelders- für
etwa 25 Euro im Elektro- und Sicherheitsfachhandel erhältlich- kann
Leben retten. Durch das laute akustische Signal werden alle Bewohner
geweckt und gewinnen so wertvolle Sekunden, um sich in Sicherheit zu
bringen. Rauchmelder sind batteriebetrieben und lassen sich
problemlos an jede Decke schrauben. Das Gerät funktioniert nach dem
photo-optischen Prinzip, bei dem durch die "Dunkelkammer" des
Rauchmelders ein Lichtstrahl geschickt wird. Wenn der Lichtstrahl
durch einströmenden Rauch unterbrochen wird, meldet sich das Gerät
mit einem unüberhörbaren Signalton.

Versicherungen im Auge behalten

Bei Feuerschäden wie z. B. Brand, Blitzschlag, Ex- oder Implosion
oder mit diesen Ereignissen zusammenhängende Schäden, die durch
Rauch, Ruß oder Löschwasser verursacht werden, empfiehlt sich für
Hausbesitzer die Wohngebäudeversicherung. Versichert zum Neuwert ist
dabei das gesamte Gebäude mit seinen Bestandteilen wie z. B. Fenster,
Türen, Heizung usw. einschließlich der Fundamente, Grund- und
Kellermauern. Aber auch Zubehör, im Gebäude oder außen angebracht,
das der Instandhaltung oder der Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken
dient - z. B. Antennen, Markisen, Alarmanlagen, Überdachungen,
Schutz- und Trennwände - sowie Verkleidungen an den Außenwänden wie
z. B. die Schindelverkleidung des Dachgiebels, ist durch die
Wohngebäudeversicherung versichert. Die Hausratversicherung wiederum
ist für die erforderliche finanzielle Absicherung bei Feuerschäden am
Hausrat zuständig.

Weitere Informationen unter www.haushalt.barmenia.de

Originaltext: Barmenia Krankenversicherung a. G.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60319
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60319.rss2

Kontakt:
Wolfgang Wiens
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 02 02 438-22 44
Fax: 02 02 438-03-22 44
E-Mail: wolfgang.wiens@barmenia.de
Internet: www.barmenia.de


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