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Lehrerbenotung auf Spickmich.de ist erlaubt

Geschrieben am 11-07-2007

Köln (ots) - Die Benotung von Lehrern auf Spickmich.de ist zur
Zeit Thema Nummer Eins auf Pausenhöfen und in Lehrerzimmern. Die
juristische Diskussion um die Aktion "Noten auch für Lehrer" wurde
jetzt durch das Landgericht Köln beendet: Die 28. Zivilkammer hat
heute zu Gunsten des Schülernetzwerks entschieden. Die Benotung von
Lehrern ist Teil der freien Meinungsäußerung.

Die für Persönlichkeitsrecht zuständige 28. Zivilkammer des
Landgerichts Köln hat heute über die Lehrerbenotung des
Schülernetzwerks Spickmich entschieden. Der Fall: Eine Lehrerin aus
Nordrhein-Westfalen erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die
Benotung ihrer Person auf www.spickmich.de . Die drei Initiatoren von
Spickmich legten gegen diesen Beschluss Widerspruch ein und bekamen
nun Recht. Das Landgericht Köln urteilte ausdrücklich, dass durch die
Nennung der Lehrerin und die Lehrerbewertung weder
datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Persönlichkeitsrechte der
Lehrerin verletzt werden.

Im Detail richtete sich die Klage der Lehrerin gegen die
Veröffentlichung von Informationen zu ihrer Person, ihrer Stellung an
der Schule und ihren Unterrichtsfächern, insbesondere im Hinblick auf
die Bewertung durch Schüler. Bereits in der mündlichen Verhandlung
befand das Gericht, dass die Lehrerbenotung durch Schüler durch das
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Dies wird durch
das Urteil nun eindrucksvoll bestätigt: "Die Bewertung des Verhaltens
und des Auftretens eines Lehrers kann nicht als bloße Diffamierung
angesehen werden; sie entbehrt auch nicht des erforderlichen
Sachbezugs". Die Bewertung sei für die Einschätzung der Schule und
der dort unterrichtenden Lehrer auch für andere Schüler von
Bedeutung. Im Hinblick auf die bei Spickmich.de vorgesehenen
Kriterien führt das Landgericht aus: "Im Rahmen einer derartigen
Bewertung dürften - angesichts der heutigen Reizüberflutung - auch
einprägsame, starke Formulierungen wie 'sexy' oder 'cool' verwendet
werden. Vergleichbare Formulierungen wären zulässig, selbst wenn sie
eine scharfe und ggf. abwertende Kritik zum Inhalt haben und so mit
übersteigerter Polemik vorgetragen werden; ob andere diese Kritik für
'falsch' oder 'ungerecht' halten, ist nicht von Bedeutung".

Diese Auffassung des Landgerichts Köln stützt die Position von
www.spickmich.de . Die Lehrerbenotung soll die Transparenz an Schulen
erhöhen. "Spickmich ermöglicht Schülern, ihren Lehrern Feedback zu
geben", erklärt Spickmich-Initiator Tino Keller. "Bei jedem Eintrag
achten wir auf Fairness. Auch Betrugs- und Manipulationsversuche
haben auf Spickmich.de keine Chance." Dies bemerkte kürzlich auch ein
Hannoveraner Lehrer, der zusammen mit Kollegen versucht hatte, die
Lehrerbenotung zu sabotieren - bereits nach drei Stunden flog der
Schwindel auf. "Wenn Lehrer sich die Mühe machen, ihre Ergebnisse zu
schönen, scheinen wir eine bemerkenswerte Relevanz zu haben. Und
genau das wollen wir erreichen: Eine relevante Stimme für die Schüler
sein", so Keller weiter. "Wir freuen uns, dass das Landgericht Köln
in diesem Sinne für diese Form der freien Meinungsäußerung
entschieden hat."

Um eine breitere Akzeptanz der Lehrerbenotung auch bei den Lehrern
zu erreichen, will das Schülernetzwerk nun im Dialog mit dem
Schulministerium NRW am Bewertungssystem arbeiten. "Auf der Seite der
Schüler zu stehen, bedeutet nicht gegen die Lehrer zu sein", so
Keller. "Allerdings richtet sich unser Angebot ausschließlich an die
Schüler und wenn diese Kritik an ihren Lehrern und Schulen äußern
möchten, bleiben wir der richtige Kanal."

Originaltext: Spickmich
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66898
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66898.rss2

Pressekontakt:
Bernd Dicks
bernd@spickmich.de
Tel: 0160-96 98 45 81
Fax: 0221 - 355 331 4389


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