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Angebliche Gesundheitsgefahren durch Druckertoner wissenschaftlich nicht nachweisbar - Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) warnt vor Panikmache

Geschrieben am 09-07-2007

Karlsruhe (ots) - Die Diskussion um die angeblich von
Laserdruckern ausgehenden Gesundheitsgefahren ist übertrieben und
entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kam
ein Forschungsprojekt des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für
Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene und
Arbeitsmedizin am Universitätsklinikum Essen.

Dabei wurden je drei gängige Farbdrucker- und Kopierer der Marken
Canon, Minolta, Ricoh und Xerox in einer wissenschaftlichen
Versuchsanordnung auf ihre Gesundheitsgefährdung hin untersucht. In
einer luftdicht abgeschlossenen Kammer wurden die Staub- und
Gasemissionen gemessen. Resultat: Von keinem der Geräte geht eine
Gefahr für den Benutzer aus. "Die in den Medien zitierten Studien zum
Nachweis von Gesundheitsgefahren entbehren einer arbeitsmedizinischen
Grundlage und basieren auf Einzelfallmessungen. Allerdings ist der
sachgemäße Umgang mit den Arbeitsgeräten die Grundlage für einen
gefahrlosen Büroalltag," sagt Dr. Peter Egler, Facharzt für
Arbeitsmedizin und Präsidiumsmitglied im Verband Deutscher Betriebs-
und Werksärzte (VDBW).

Dr. Egler weiter: "Wir erhalten zurzeit gehäuft Anfragen von um
ihre Gesundheit besorgten Büroangestellten. Einige klagen auch über
eine gesundheitliche Beeinträchtigung unter anderem im Bereich der
Atemwege und Lungen sowie Augenreizungen." Diese Krankheitsbilder
stehen nicht nachweislich in Zusammenhang mit Laserdruckern- oder
Kopierern. Eine durch den Betriebsarzt durchgeführte Messung der
individuellen Umweltbelastung am Arbeitsplatz kann in diesen Fällen
zur Klärung des Krankheitsauslösers führen.

Um Gefahren weitgehend auszuschließen sollten allerdings einige
Regeln beim Umgang mit Druckern und Kopieren beachtet werden.
Tonerkartuschen müssen immer komplett ausgewechselt werden. Wenn
Tonerpulver verschüttet wurde, sollte es umgehend mit einem feuchten
Tuch aufgenommen werden. Die Kartuschen dürfen nicht gewaltsam
geöffnet werden und sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt
werden. Grundsätzlich gilt: Die Hinweise der Hersteller in den
Produktunterlagen bezüglich der Aufstellung und Wartung der Geräte
und des Umgangs mit Toner sind zu beachten.

Originaltext: Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=67291
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_67291.rss2

Pressekontakt:
Jochen Protzer
Hauptgeschäftsführer VDBW
E-Mail: jochen.protzer@vdbw.de
Telefon: 0221-933818-1


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