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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Für den Fall der Fälle / Unfall im Ausland: Was ist anders als Zuhause

Geschrieben am 09-07-2007

Coburg (ots) - Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck. Schon ist
die Urlaubslaune verflogen und das Auto zerbeult. Wen dieses
Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man
sich am Unfallort?

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät vor dem Aussteigen eine
Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern (Belgien,
Finnland, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich,
Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien) ist dies mittlerweile
Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss oft auch zahlen. Danach
sollte natürlich die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert
werden.

Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen
oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein
Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn
sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder
Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall
protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat
später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf
jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien,
Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine
solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen
von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der
Unfallstelle gemacht werden.

Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder
zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man
sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer
unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich
und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der
Schadenregulierung zukommt. Wer unterschreibt, erkennt den Inhalt
unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt
unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder
Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht
aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien
gegenseitig aus.

Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die
Schadenregulierung der einzelnen Länder. Und sobald es im Ausland
kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen
Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch
Mitwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen
will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine
Ausland-Schadenschutzversiche- rung abschließen. Der eigene
Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu
regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Erst zu Hause reparieren lassen

Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude trübt, ist es doch
angenehm, dass man bei Unfällen im europäischen Ausland
Schadenersatzansprüche mittlerweile von Zuhause aus geltend machen
kann. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten müssen entweder
selber in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen
Schadenbeauftragten haben, der dies übernimmt. Selbstverständlich
gehört dazu auch eine Schadenregulierung in der Sprache des
Heimatlandes. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant
drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die
Entschädigungsstelle in Hamburg wenden.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7239
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
Tel.: 0 95 61/96-20 84
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de


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