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Online-Expansion von ARD und ZDF bedroht Pressevielfalt in einer digitalen Welt

Geschrieben am 06-07-2007

Berlin (ots) -

Zeitschriftenverleger warnen vor gebührenfinanziertem Angriff auf
die freie Presse im Internet / VDZ fordert klare Begrenzung von
ARD- und ZDF-online auf programmbegleitende Randnutzung

Die digitalen Expansionspläne von ARD und ZDF gefährden nach
Ansicht des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger die
Medienvielfalt in Deutschland. Die Zukunft der zur Digitalisierung
gezwungenen freien Presse stehe auf dem Spiel, würden die schwierigen
Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Online-Presse durch staatlich
finanzierte Konkurrenz noch weiter verschlechtert. Genau dies droht,
sollten ARD und ZDF ihren Rundfunkauftrag um digitale und
Internet-Medien einschließlich pressetypischer Informationsangebote
mit Text, Bildern und Videos erweitern. "Das ist
öffentlich-rechtliche Presse online, die ARD und ZDF ebenso wie
klassische Zeitschriften nur als programmbegleitende Randnutzung
anbieten dürfen", erklärt Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa und
Medienpolitik VDZ, heute in Berlin. "Angesichts der Vielfalt der
freien Online-Presse fehlt für eine zusätzliche öffentlich-rechtliche
Grundversorgung im Internet jegliche Legitimation. Schlimmer noch:
Die geplante Ausdehnung staatlich finanzierter Online-Medien würde
die wirtschaftliche Basis der freien Presse und damit die
Pressevielfalt in der digitalen Welt massiv gefährden."

Der VDZ appelliert an die Ministerpräsidenten, die derzeitigen
Schranken des gebührenfinanzierten Internet keinesfalls aufzugeben,
sondern durch einen zusätzlichen Public-Value-Test gemäß EU-Vorgabe
zu ergänzen und zu konkretisieren:

1. Andere Medien als lineare TV- und Hörfunkprogramme dürfen ARD
und ZDF wie bisher nur als programmbegleitende Randnutzung anbieten.
Das gilt vor allem für pressetypische und sonstige "Telemedien" mit
Text, Bild, Video und sonstige "Rich-Media" auf stationären wie
mobilen Endgeräten. Diese mediale Begrenzung darf keinesfalls durch
einen Freibrief für "journalistische" Inhalte ersetzt werden.
Vielmehr muss eine einzelfallbezogene Erforderlichkeitsprüfung
hinzukommen. Als zusätzliches Element zur Sicherung des
Randnutzungscharakters ist die Deckelung des Online-Budgets von ARD
und ZDF fortzuführen.

2. Werbung findet in den genannten Medien nicht statt, und jede
sonstige Kommerzialisierung muss untersagt sein. Das schließt nicht
nur eigene Waren- und Dienstleistungsangebote sowie die Vermittlung
derartiger fremder Angebote im Zuge des öffentlich-rechtlichen
Medienangebotes ein. Es muss z. B. auch die Überlassung
öffentlich-rechtlicher redaktioneller Inhalte für Medien Dritter
unterbleiben.

3. Gebührenfinanzierte Online-Angebote, die mit den vorgenannten
Begrenzungen vereinbar sind, müssen zusätzlich einen
Public-Value-Test bestehen, der die Vorgaben aus dem
EU-Beilhilfeverfahren effektiv umsetzt. Dieses ersetzt keinesfalls
die unverzichtbaren medialen Grenzen (Punkt 1), sondern muss diese
weiter konkretisieren.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8830
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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