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Unternehmen
05.07.2007
Die AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance), Paris, Frankreich, und die AXA Konzern AG haben im Rahmen der anhängigen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AXA Konzern AG vom 20. Juli 2006 mit allen Klägern Vergleiche abgeschlossen.
In den Prozessvergleichen hat sich AXA verpflichtet, die von ihr festgelegte Barabfindung von 134,54 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie der AXA Konzern AG auf 144,68 Euro je Stammaktie bzw. auf 146,24 Euro je Vorzugsaktie unter den in dem Prozessvergleich im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen und eine Dividendenabgeltung in Höhe von 11,00 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie zu zahlen.
Nach Planung von AXA soll die rechtliche Wirksamkeit des Squeeze-out- Beschlusses in den nächsten Tagen durch Eintragung in das Handelsregister eintreten. Die Aktien der Minderheitsaktionäre gehen mit der Eintragung auf AXA über.
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Ende der Mitteilung euro adhoc 05.07.2007 14:35:14 --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: AXA Konzern AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de