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Gleicher Beitrag - Gleiche Leistung

Geschrieben am 22-06-2007

Berlin (ots) - Der Werbespot eines großen deutschen
Versicherungsunternehmens suggeriert, dass Frauen in der gesetzlichen
Rentenversicherung schlechter gestellt sind als Männer und nur 50
Prozent der Leistungen erhalten. Diese Aussage ist falsch!

Frauen und Männer erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung
bei gleicher Beitragsleistung auch Rentenzahlungen in gleicher Höhe.
Darüber hinaus kommen vor allem Frauen in den Genuss von
familienpolitischen Leistungen in der Rentenversicherung. Zeiten der
Erziehung eines Kindes können die Rente erhöhen, ohne dass in dieser
Zeit Beiträge gezahlt werden. Die Altersrente kann hierdurch für
jedes Kind um bis zu 138 Euro monatlich höher ausfallen. Um diesen
Betrag aufgrund von Beitragszahlungen zu erwerben, müsste man derzeit
ca. 31.000 Euro in die Rentenversicherung zahlen. Ein
Durchschnittsverdiener müsste knapp 5 1/2 Jahre Beiträge zahlen, um
den gleichen Rentenbetrag zu erwerben. Auch kommen vor allem Frauen
in den Genuss der Aufwertung der Rente durch die Anrechnung von
Pflegezeiten in der Rentenversicherung, auch ohne eigene
Beitragszahlung.

In der privaten Rentenversicherung werden Beitrag und Leistung
dagegen nach Risikoaspekten berechnet. Anders als in der
Rentenversicherung bekommen Frauen für den gleichen Beitrag in der
Regel eine niedrigere Rente als Männer, wegen ihrer im Durchschnitt
höheren Lebenserwartung und der dadurch bedingt längeren
Rentenbezugsdauer. In der privaten Versicherung entstehen anders als
in der Rentenversicherung während der Zeit der Kindererziehung ohne
Beitragszahlung in der Regel auch keine neuen Anwartschaften. Vor
Abschluss einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit wird in
der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die bei
gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu
Risikozuschlägen führen kann. Im Extremfall wird der Abschluss der
Versicherung durch das Unternehmen abgelehnt.

Der implizierte Vorwurf des privaten Versicherungsunternehmens,
Frauen seien in der gesetzlichen Rentenversicherung
schlechtergestellt und erhielten nur die halbe Rente, ist also
abwegig. Es sind gerade die Frauen, die während der Zeit der
Kindererziehung oder der Pflege eine Aufwertung ihrer gesetzlichen
Rente erhalten können. Und das ohne Beitragszahlung.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher

Tel. 030 865-89174
Fax 030 865-89425


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