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eco Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Neuregelungen im Urheberrecht Keine Auskunftsansprüche ohne Richtervorbehalt!

Geschrieben am 19-06-2007

Köln (ots) - Köln/Berlin, 19. Juni 2007 - Mit dem Gesetz zur
Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
wird ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internetprovider
bei der Verfolgung von Online-Piraterie eingeführt. Der Verband der
deutschen Internetwirtschaft wird im Rahmen der Experten-Anhörung im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Juni deutlich
machen, dass es bei dem im Regierungsentwurf vorgesehenen
Richtervorbehalt für den neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch um
Rechtssicherheit für Provider und deren Kunden geht. Deswegen kann
die Internetwirtschaft darauf auf keinen Fall verzichten. "Obgleich
die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches eine enorme
Belastung für die Internetwirtschaft darstellt, ist mit dem von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt ein gangbarer Weg
gefunden worden. Dass ein Zivilrichter die Auskunftsbegehren prüfen
und genehmigen muss, gibt der Internetwirtschaft und ihren Kunden
Rechtssicherheit. Wichtig ist zudem, dass die Frage der Entschädigung
der Kosten für die Auskunftserteilung vernünftig geregelt wird", so
Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des eco Verbandes der
deutschen Internetwirtschaft e.V. "Für direkte Ansprüche der
Rechteinhaber ohne richterliche Kontrolle besteht keine
Notwendigkeit."
Damit erteilt eco den Forderungen der Rechteinhaber, die den
Richtervorbehalt aus dem Gesetz streichen wollen, eine deutliche
Absage: "Der Richtervorbehalt muss bleiben", so Oliver Süme. "Nur
wenn das Auskunftsersuchen vorher durch einen Richter geprüft und
genehmigt wird, kann vorab geklärt werden, ob überhaupt eine
Rechtsverletzung vorliegt, die den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis
und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigt. Nur
durch eine solche Prüfung kann auch Missbrauch verhindert werden, für
den die betroffenen Kunden sonst möglicherweise den Provider haftbar
machen, der ihre Daten herausgegeben hat."
Auf keinen Fall dürfen nach Auffassung von eco die im Rahmen der
Vorratsdatenspeicherung zu speichernden sensiblen persönlichen Daten
direkt an die Rechteinhaber herausgegeben werden. Nur staatliche
Behörden dürfen Zugriff bekommen. Selbst diese sollten Zugriff nur
bei schweren Straftaten erhalten.
Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch unser Positionspapier für die
Anhörung zu!

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6699
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die etwa 330 Mitgliedsunternehmen
beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 45 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 190
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht
sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft
gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in
internationalen Gremien.

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de


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