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Grillen ohne Streit? - Haufe-Ratgeber "Ihr gutes Recht als Nachbar" erschienen

Geschrieben am 19-06-2007

Freiburg (ots) - Wie oft darf der Nachbar seinen Grill anwerfen?
Ab wann ist die Nachtruhe einzuhalten? Wann dürfen Kinder Krach
machen? Wenn die Abende warm werden, geht er los, der Kotelettkrieg
am Gartenzaun. Die Grillsaison ist eröffnet. In Reihenhaussiedlungen,
Wohnungseigentumsanlagen und auf den Balkonen von Mietshäusern kann
es dann schon mal dicke Luft geben. Während das Freiluft-Brutzeln in
geselliger Runde für die einen die größte Freude ist, stinkt es den
Nachbarn häufig ganz gewaltig - im wahrsten Sinne des Wortes. Und
wenn sich die Grillparty, begleitet vom Lärm der Gäste und
lautstarker Musik, bis in die späte Nacht hinein erstreckt, ist für
die Nachbarn endgültig Schluss mit lustig. Entgegen einer weit
verbreiteten Meinung gibt es kein Recht, einmal im Monat auch nach 22
Uhr lautstark zu feiern und damit die Nachbarn um den Schlaf zu
bringen. Die Gerichte kennen hier keine Gnade: Auch bei Grillpartys
muss die Nachtruhe ab 22 Uhr beachtet werden. Eine entsprechende
"Erlaubnis" lässt sich nach Meinung der Richter weder aus den
allgemeinen Gesetzen noch aus dem verfassungsrechtlich geschützten
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit herleiten.

Mit diesem "Kriegsschauplatz" und zahlreichen anderen
Nachbarschaftskonflikten beschäftigt sich der verständlich
geschriebene Rechtsratgeber, den der Verwaltungsjurist Hans-Albert
Wegner verfasst hat und der als Begleitbuch zu der beliebten
MDR-Serie "Ein Fall für Escher" im Rudolf Haufe Verlag erschienen
ist. Mit diesem Wegweiser durch den Paragrafen- und Urteilsdschungel
des Nachbarrechts fällt es auch juristischen Laien leicht, die
Aussichten bei einem Rechtsstreit zu bewerten.

In dem Buch "Ihr gutes Recht als Nachbar" erfahren sie, was sie
als Nachbar dürfen und was nicht. Anhand von Praxis-Beispielen aus
der täglichen Arbeit der Gerichte packt das Buch die Probleme von der
praktischen Seite her an. Ob störende Bäume und Sträucher, lärmende
Gartenarbeiten, dröhnende Stereoanlagen, Kinderlärm, offene Kamine,
bellende Hunde, streunende Katzen, Volksfeste oder Mobilfunkantennen
- alle wichtigen Themen werden behandelt. Dabei geht es dem Autor
nicht in erster Linie darum, den Streithähnen Munition zu liefern.
Wegners Befund: "Die Nachbargesetze sind für den Laien vielfach
unverständlich". Deshalb soll durch die Lektüre des Buches die Kunst
vermittelt werden, einen Nachbarstreit möglichst ohne das Machtwort
der Justiz beizulegen. Also: "Auf gute Nachbarschaft."

"Ihr gutes Recht als Nachbar" - Ein Fall für Escher Hans-Albert
Wegner 1. Auflage 2007, Klappenbroschur, 236 Seiten, 14,95 Euro
Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München ISBN
978-3-448-08130-5 Bestell-Nr. 07233-0001

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Tel.: 0761-3683-940
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de
http://presse.haufe.de/SID109.TVKTVEZ3g64/news


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