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ots.Audio: Arbeit ausländischer Versicherter in Deutschland und Rückkehr ins Heimatland
Geschrieben am 11.06.2007 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -
Viele, die im Ausland arbeiten, möchten später wieder in ihr Heimatland zurück. Das gilt zum Beispiel auch für Ausländer, die ein langes Arbeitsleben in Deutschland hinter sich haben. Bei der Berechnung der Rente werden die Arbeitsjahre in Deutschland im Heimatland berücksichtigt, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton 31 sec. "Ist das Heimatland ein Mitgliedstaat der EU oder ein Staat, mit dem die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, werden zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente, das sind die Wartezeit oder auch sonstige versicherungsrechtliche Voraussetzungen, sowohl die Versicherungszeiten im Heimatland, als auch die aus Deutschland berücksichtigt. Die Zeiten werden zusammengerechnet. Dabei zählen doppelt belegte Zeiträume jedoch nur einmal."
Die einzelnen Länder zahlen aber nach ihren nationalen Vorschriften eine Rente. Das heißt, die in den Heimatländern erworbenen Ansprüche auf Zahlung einer Rente werden von jedem einzelnen Land nach den dort geltenden Bestimmungen geprüft und errechnet. Wenn mit dem entsprechenden Land kein Abkommen existiert, liegt der Fall anders:
O-Ton 24 sec. "Gehört das Heimatland zum so genannten vertragslosen Ausland, können die deutschen Versicherungszeiten in der Regel dort nicht berücksichtigt werden. Hier sollte man sich beim zuständigen Träger des Heimatlandes informieren. Ein Rentenanspruch kann aber auch allein aus den deutschen Zeiten entstehen; die Rente wird dann aus Deutschland ins Ausland überwiesen."
Wer eine Rente aus Deutschland und seinem Heimatland beantragen möchte, braucht hierfür nur einen Antrag zu stellen. Dabei müssen bestimmte Unterlagen vorliegen:
O-Ton 29 sec. "Wichtig ist, dass bei der Antragstellung genaue Angaben über alle Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland gemacht und auch vorhandene Nachweise, zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise, mit eingereicht werden. Der zuständige Träger leitet dann das Rentenverfahren ein und fordert notfalls auch weitere Bestätigungen der deutschen Versicherungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung an."
Menschen, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, können sich an die gesetzliche Rentenversicherung wenden:
O-Ton 12 sec. "Die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind als Verbindungsstelle Ansprechpartner auch für die ausländischen Versicherten, die in Deutschland gearbeitet haben und wieder im Ausland wohnen."
Wenn Sie mehr wissen wollen - die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung beraten Sie kompetent, kostenlos und persönlich in den über 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen in ganz Deutschland. Eine Suchhilfe im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Beratung > Beratungsstellen > Beratungsstellensuche hilft Ihnen, eine Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe zu finden. Informationen erhalten Sie aber auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
Informationen zum Thema "Rentenversicherung in Deutschland und im Ausland" gibt's auch zum Nachlesen. Broschüren zu diesem Themenbereich können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder aus dem Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de downloaden.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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