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ots.Audio: Arbeit ausländischer Versicherter in Deutschland und Rückkehr ins Heimatland

Geschrieben am 11-06-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Viele, die im Ausland arbeiten, möchten später wieder in ihr
Heimatland zurück. Das gilt zum Beispiel auch für Ausländer, die ein
langes Arbeitsleben in Deutschland hinter sich haben. Bei der
Berechnung der Rente werden die Arbeitsjahre in Deutschland im
Heimatland berücksichtigt, sagt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 31 sec.
"Ist das Heimatland ein Mitgliedstaat der EU oder ein Staat, mit dem
die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat,
werden zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente, das
sind die Wartezeit oder auch sonstige versicherungsrechtliche
Voraussetzungen, sowohl die Versicherungszeiten im Heimatland, als
auch die aus Deutschland berücksichtigt. Die Zeiten werden
zusammengerechnet. Dabei zählen doppelt belegte Zeiträume jedoch nur
einmal."

Die einzelnen Länder zahlen aber nach ihren nationalen
Vorschriften eine Rente. Das heißt, die in den Heimatländern
erworbenen Ansprüche auf Zahlung einer Rente werden von jedem
einzelnen Land nach den dort geltenden Bestimmungen geprüft und
errechnet. Wenn mit dem entsprechenden Land kein Abkommen existiert,
liegt der Fall anders:

O-Ton 24 sec.
"Gehört das Heimatland zum so genannten vertragslosen Ausland, können
die deutschen Versicherungszeiten in der Regel dort nicht
berücksichtigt werden. Hier sollte man sich beim zuständigen Träger
des Heimatlandes informieren. Ein Rentenanspruch kann aber auch
allein aus den deutschen Zeiten entstehen; die Rente wird dann aus
Deutschland ins Ausland überwiesen."

Wer eine Rente aus Deutschland und seinem Heimatland beantragen
möchte, braucht hierfür nur einen Antrag zu stellen. Dabei müssen
bestimmte Unterlagen vorliegen:

O-Ton 29 sec.
"Wichtig ist, dass bei der Antragstellung genaue Angaben über alle
Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland gemacht und auch vorhandene
Nachweise, zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten,
Sozialversicherungsausweise, mit eingereicht werden. Der zuständige
Träger leitet dann das Rentenverfahren ein und fordert notfalls auch
weitere Bestätigungen der deutschen Versicherungszeiten von der
Deutschen Rentenversicherung an."

Menschen, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, können sich
an die gesetzliche Rentenversicherung wenden:

O-Ton 12 sec.
"Die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind als
Verbindungsstelle Ansprechpartner auch für die ausländischen
Versicherten, die in Deutschland gearbeitet haben und wieder im
Ausland wohnen."

Wenn Sie mehr wissen wollen - die Mitarbeiter der Deutschen
Rentenversicherung beraten Sie kompetent, kostenlos und persönlich in
den über 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen in ganz Deutschland.
Eine Suchhilfe im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de >
Beratung > Beratungsstellen > Beratungsstellensuche hilft Ihnen, eine
Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe zu finden. Informationen erhalten
Sie aber auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Informationen zum Thema "Rentenversicherung in Deutschland und im
Ausland" gibt's auch zum Nachlesen. Broschüren zu diesem
Themenbereich können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung
anfordern oder aus dem Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de downloaden.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon:
+49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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