Vorschau für Video: Hamburger Party-König Michael Ammer wegen Steuerhinterziehung vom Lübecker Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt
Siek (ots) - Hamburger Party-König Michael Ammer wegen Steuerhinterziehung vom Lübecker Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt Das Amtsgericht Lübeck sah es heute als erwiesen an, dass der 46-Jährige in den Jahren 1999 bis 2001 Schwarzgeld von Hamburger Gastronomen angenommen und insgesamt rund 25.000 Euro Steuern hinterzogen hat. Michael Ammer hatte diese Vorwürfe teilweise eingeräumt. Strafmildernd wirkte sich laut Urteil auch aus, dass im Zuge der Ermittlungen sein Unternehmen insolvent gegangen war. Nach der Urteilsverkündung sagte Ammer: "Das ist ja wohl verständlich, dass das ein Grund zum Feiern ist. Man muss natürlich sehr zufrieden sein. Das ist ein Riesenerfolg, den wir mit einer Party in Timmendorf feiern." Sein Anwalt Gerd Wooge warf den Steuerbehörden vor, die Ermittlungen unfair geführt zu haben. Die Firma seines Mandanten sei wegen zu hoher Zahlungsforderungen Pleite gegangen. Ammer stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er wurde bereits vor Jahren wegen Besitzes von Kokain und sexueller Nötigung verurteilt Bilder vom Prozessauftakt und nach der Urteilsverkündung mit O-Ton Michael Ammer und O-Ton Rechtsanwalt Gerd Wooge liegen vor
Herzlichen Gruß Peter Wüst
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