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"Gammelfleisch-Verfahren": NDR erwirkt einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 07-06-2007

Hamburg (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag des
NDR mit einer am Donnerstag (7. Juni) getroffenen Eilentscheidung
dafür gesorgt, dass Fernsehteams bei der für den selben Tag
angesetzten Urteilsverkündung zum so genannten
"Gammelfleisch-Verfahren" im Landgericht Oldenburg Filmaufnahmen
machen dürfen. Der Vorsitzende Richter beim LG Oldenburg hatte zuvor
die Auffassung vertreten, dass die Richter und Schöffen der 2. Großen
Strafkammer des Landgerichts Oldenburg nicht gefilmt werden dürften.
Daraufhin legte der NDR am Mittwoch (6. Juni) in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde ein und beantragte den Erlass einer
einstweiligen Anordnung. Radio Bremen schloss sich der NDR Beschwerde
am 7. Juni an.

Das NDR Regionalmagazin "Niedersachsen 19.30" hatte sich bereits
zum Prozessauftakt am 17. Januar und für den Tag der Plädoyers am 30.
Mai darum bemüht, im Gerichtssaal zu filmen und aus dem Gerichtssaal
während der Sitzung - aber außerhalb der Hauptverhandlung - zu
berichten; dieses hatte der Vorsitzende Richter abgelehnt. Für die
Urteilsverkündung am 7. Juni hatte zunächst das NDR Studio Oldenburg,
dann die Fernsehleitung im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen eine
Drehgenehmigung beantragt und dabei auch auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung (März 2007)
hingewiesen. Doch auch diesen Antrag lehnte der Vorsitzende Richter
ab.

NDR Intendant Prof. Jobst Plog: "Das Bundesverfassungsgericht hat
eine wichtige Entscheidung im Interesse unserer Zuschauer getroffen.
Es hat festgestellt, dass die Rundfunkfreiheit, das Recht auf
Berichterstattung in Wort und Bild und das Informationsinteresse der
Öffentlichkeit im Zweifel über das Persönlichkeitsrecht von Richtern
und Schöffen zu stellen sind."

Marlis Fertmann, Programmbereichsleiterin Fernsehen im NDR
Landesfunkhaus Niedersachsen: "Der Prozess um den
Gammelfleisch-Skandal stößt auf großes öffentliches Interesse, dem
die Verweigerungshaltung des Oldenburger Richters auch nach
Auffassung des höchsten deutschen Gerichts nicht genügte." Der NDR
wird am Donnerstagabend in "Niedersachsen 19.30 das Magazin" und in
weiteren aktuellen Sendungen über die Verhandlung im
Gammelfleisch-Skandal berichten.

7. Juni 2007/MG

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6561
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199


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