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PC, Internet und Telefon clever nutzen: Steuern sparen mit IT

Geschrieben am 07-06-2007

München (ots) - Arbeitnehmer, die ihren privat angeschafften
Computer und andere IT-Geräte auch für die Arbeit nutzen, können die
Kosten von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen gelten und
worauf Verbraucher bei ihrer Steuererklärung zu achten haben, erklärt
die IT-Handelszeitschrift ChannelPartner (Ausgabe 23/2007) in ihrer
aktuellen Ausgabe.

Für die Finanzämter ist dabei der prozentuale Anteil der
beruflichen Nutzung privat angeschaffter IT-Geräte maßgeblich. Für
den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des
Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des
Computers aufzuzeichnen. Ist ein solcher Nachweis nicht möglich,
gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50
(beruflich/privat) aus. Allerdings können Anwender die
Anschaffungskosten für PC, Drucker, Monitor oder auch Modem nicht auf
einen Schlag steuerlich geltend machen, sondern müssen diese über
drei Jahre verteilen. Darüber hinaus sind auch Verbrauchsmaterialien,
wie etwa Toner, Papier oder Software, bis zu einem Kaufpreis von 410
Euro abzugsfähig.

Analog zum Hardware-Kauf können Steuerzahler die Kosten für
berufliche Telefongespräche oder für den Internetzugang absetzen. Das
Finanzamt erkennt 20 Prozent der Telekommunikationsaufwendungen,
höchstens jedoch 20 Euro, pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere
Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate den
Gebrauch aufzeichnen. In diesem Fall empfiehlt sich ein
Einzelverbindungsnachweis, so ChannelPartner.

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und
Software-Schulungen werden vom Finanzamt in voller Höhe als
Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche
Weiterbildung mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und
die erworbenen Kenntnisse auch im Beruf eingesetzt werden. Als
Nachweis sollte der Kursteilnehmer deshalb in jedem Fall eine
Teilnahmebestätigung oder besser noch eine Erklärung des
Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht,
beim Finanzamt einreichen.

Für redaktionelle Rückfragen:
Christian Meyer, Chefredaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-396,
E-Mail: cmeyer@channelpartner.de
www.channelpartner.de

Originaltext: IDG-ChannelPartner
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7201
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7201.rss2


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