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Das Erbe aktiv gestalten

Geschrieben am 06.06.2007 - [Nächster Artikel]

Frankfurt am Main (ots) -

Wie die Anrechnung von Vorausempfängen für mehr Gerechtigkeit
unter den Erben sorgt

Eine faire Vermögensaufteilung nach ihrem Tod ist vielen Menschen
wichtig. Gerade Eltern von mehreren Kindern achten häufig darauf,
jedem den gleichen finanziellen Wert zu vererben. Dennoch entstehen
mitunter Unstimmigkeiten zwischen Geschwistern, wenn einzelne schon
zu Lebzeiten der Eltern von finanziellen Zuwendungen profitieren.
"Was viele nicht wissen: Vorausempfänge können auf den Pflichtteil
eines Nachkommens angerechnet werden und sorgen so für mehr
Gerechtigkeit im Erbfall", erklärt Ludger Strecker, der beim
Commerzbank Private Banking das Nachlass-Management verantwortet.

Von Zuwendungen zu Lebzeiten profitieren Erben doppelt

In vielen Familien unterstützt der zukünftige Erblasser eines
seiner Kinder zum Beispiel beim Kauf eines Autos, Hauses oder in
einer schwierigen Lebenssituation mit einem größeren Geldbetrag.
"Damit bekommt nicht nur ein Kind früher einen Teil des Vermögens,
sondern das Gesamterbe wird kleiner - und damit auch der Anteil der
anderen Geschwister. Um alle Kinder gleichzustellen, müssten die
Eltern also einen Ausgleich schaffen, indem sie die gleiche Summe
auch an die anderen Kinder auszahlen", erläutert Strecker. Oft können
die Eltern dies aber zu Lebzeiten nicht leisten. Die
Nachlass-Experten des Commerzbank Private Banking empfehlen deshalb,
Vorausempfänge auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, um eine
gerechte Vermögensverteilung sicher zu stellen.

Anrechnung nur mit Einverständnis des Erben

Damit die Anrechnung rechtswirksam wird, muss der zukünftige Erbe
- genauer: der Pflichtteilsberechtigte - sein Einverständnis geben.
Ist er dazu nicht bereit, bleibt ihm nur die Möglichkeit, auch die
Zuwendung zurückzuweisen. Denn sobald er sie annimmt, akzeptiert er
damit die Anrechnung auf den Pflichtteil. Auf diese
Anrechnungsbestimmung können sich Erblasser und
Pflichtteilsberechtigter formlos einigen, eine schriftliche Erklärung
ist aber aus Beweisgründen ratsam. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt:
Die Anrechnungsbestimmung muss vorher oder spätestens gleichzeitig
mit der Zuwendung erfolgen. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen
dagegen der notariellen Beurkundung. Soweit die Erklärung nur
gegenüber dem zukünftigen Erblasser abgegeben wurde, kann er die
Anrechnungsbestimmung jederzeit einseitig und ohne Formalitäten
rückgängig machen. Wird sie jedoch nicht zurückgezogen, ist sie ohne
zeitliche Einschränkung gültig - im Gegensatz zu einer Schenkung, die
grundsätzlich nur während einer 10-jährigen Frist auf das Erbe
angerechnet werden kann.

Individuelle Ausgestaltung des Erbes

Dem Erblasser steht es frei, die finanzielle Zuwendung zu
Lebzeiten mit weiteren Bedingungen oder Ausschlüssen zu verknüpfen.
Bezieht sich die Anrechnungsbestimmung nicht ausdrücklich nur auf den
Pflichtteilsberechtigten, wird sie weitervererbt, wenn dieser stirbt
- unabhängig davon, ob dessen Erben von der Zuwendung profitieren
oder nicht. Möchte der Erblasser die Anrechnungsbestimmung auf den
Zuwendungsempfänger persönlich begrenzen, kann er in einem
individuellen Zusatz festlegen, dass dessen Abkömmlinge ihren
Pflichtteil ohne Anrechnung ausgezahlt bekommen.

Wer sein Erbe aktiv gestalten und gerecht aufteilen will, sollte
frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Umso mehr, je
komplexer die Familienverhältnisse und Vermögensstrukturen sind. Auch
Banken kommen hier als Ansprechpartner in Frage. So können zukünftige
Erblasser größerer Vermögen zum Beispiel auf das Nachlassmanagement
des Commerzbank Private Banking zurückgreifen.

Originaltext: Commerzbank Private Banking
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54251
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54251.rss2

Weitere Informationen:

Commerzbank Private Banking
Public Relations
Thekla Wießner
60261 Frankfurt am Main
Tel. (069) 136 - 44552
Fax (069) 136 - 56928
E-Mail: PR.PrivateBanking@commerzbank.com
Internet: www.privatebanking.commerzbank.de
 
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