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Oberverwaltungsgericht Bremen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag mit Europarecht vereinbar

Geschrieben am 05-06-2007

Bremen (ots) -

- Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen bestätigt
Zulässigkeit des Sportwettenmonopols
- Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Suchtprävention in Bremen
erfüllen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
- Entwurf des neuen Staatsvertrags zielt auf Eindämmung der
Spielsucht und ist daher grundsätzlich zulässig
- Bremer Toto und Lotto GmbH begrüßt Beschluss

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen hat
in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 15. Mai 2007
bestätigt, dass der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages
grundsätzlich mit dem Europarecht vereinbar ist.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Nach der zitierten
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann nicht zweifelhaft
sein, dass das grundlegende Konzept, das mit dem Entwurf des
Staatsvertrags verfolgt wird, gemeinschaftsrechtlich unbedenklich
ist. Durch die Neuregelung soll ein kohärentes und systematisches
Vorgehen zur Eindämmung der Spiel- und Wettsucht gewährleistet
werden. Maßgeblich ist, dass das Grundkonzept des Entwurfs einer der
vom EuGH für zulässig erachteten nationalen Handlungsoptionen
entspricht." (Az. 1 B 447/06, S. 6)

Im Verfahren ging es um ein Unternehmen, dem die Vermittlung von
Sportwetten an einen in Gibraltar ansässigen Sportwettenanbieter von
den Behörden untersagt worden war. Das OVG hat mit seinem Beschluss
festgestellt, dass die Tätigkeit des Unternehmens als verboten
angesehen werden und von den Behörden unterbunden werden darf.

"Wir begrüßen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
ausdrücklich", sagte Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto
und Lotto GmbH. "Der Beschluss zeigt, dass die Politik mit dem neuen
Glücksspielstaatsvertrag auf dem richtigen Weg ist. Entgegen den
Behauptungen der Befürworter eines kommerziellen Glücksspielangebots
sind Glücksspielmonopole zulässig, wenn sie sich an Zielen des
Spielerschutzes ausrichten. Das Gericht betont, dass unsere Maßnahmen
zur Suchtprävention in Bremen bereits heute greifen und damit die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen", so Barth weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28. März 2006 entschieden,
dass das staatliche Wettmonopol strikt am Spielerschutz ausgerichtet
werden muss. Die Bundesländer sind Karlsruhe gefolgt und setzen die
Vorgaben in einem neuen Staatsvertrag um.

"Die Entscheidung ist ein starkes Signal für ganz Deutschland. Die
Politik hat sich nicht von der Kampagne der kommerziellen
Glücksspielindustrie beirren lassen und den Staatsvertrag auf den Weg
gebracht, um die Spieler vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir zum 1. Januar 2008 eine neue
Regelung des Glücksspiels in Deutschland haben werden, die mit dem
Verfassungs- und dem Europarecht vereinbar ist", sagte Barth.

Der Beschluss ist abrufbar unter:
http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de

Originaltext: Bremer Toto und Lotto GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66812
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66812.rss2

Pressekontakt:
Sabine Bote
E-Mail: bote@lotto-bremen.de
Telefon: +49 (0) 421 499 901 55


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