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ots.Audio: Arbeiten in der EU - was heißt das für die Rente?

Geschrieben am 04-06-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

In Zeiten der Globalisierung und des zusammenwachsenden Europa
wird das Arbeiten im Ausland immer normaler. Gerade junge Menschen
sammeln auf diese Weise internationale Berufserfahrung. Ältere gehen
oft ins Ausland, weil dort die gute Ausbildung der deutschen
Fachkräfte sehr geschätzt wird. Auch für das Rentenkonto ist die Zeit
wertvoll, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund. Denn wer in einem der 27
Mitgliedstaaten der EU arbeitet, in denen das Gemeinschaftsrecht gilt
oder in einem Staat, mit dem die Bundesrepublik ein
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, erwirbt dort
gegebenenfalls auch Rentenansprüche:

O-Ton 32 sec.
"Es gelten dabei stets, und das ist wichtig, die dortigen nationalen
Vorschriften. Ausnahmen gibt es allerdings für Arbeitnehmer, die nur
vorübergehend, also zeitlich begrenzt, für ihren Arbeitgeber im
Ausland arbeiten - zum Beispiel für ein bestimmtes Bauvorhaben - und
die auch weiter ihr Gehalt erhalten. Für sie gelten auch weiterhin
die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht. Wir
sprechen in diesen Fällen von einer so genannten Entsendung."

Die Arbeitsjahre im Ausland werden bei der Rentenberechnung
berücksichtigt. Wesentlich für alle Mitgliedstaaten ist, dass für die
späteren Rentenansprüche die Beitragszeiten für die Erfüllung der
Wartezeiten zusammengerechnet werden. Der Rentenexperte nennt ein
Beispiel:

O-Ton: 29 sec.
"15 Jahre Beiträge in Deutschland und 20 Jahre in Spanien führen
damit zum Beispiel zur Anspruchserfüllung für eine Rente an
langjährig Versicherte, für die in Deutschland eine Wartezeit von 35
Jahren erforderlich ist. Im Rentenfall selbst rechnet dann aber jedes
Land nach seinen eigenen Vorschriften die Rente aus und prüft auch,
ob und ab wann gegebenenfalls nach den nationalen Vorschriften ein
Rentenanspruch besteht."

Das heißt, wer im Laufe seines Berufslebens beispielsweise jeweils
mehrere Jahre in Deutschland, Frankreich und Spanien gearbeitet hat,
erhält später im Rentenalter aus jedem dieser Länder eine
Rentenzahlung. Vorher müssen allerdings alle Unterlagen vorliegen. Um
die Versicherungszeiten aus einem anderen Mitglied- oder
Vertragsstaat berücksichtigen zu können, fordert der deutsche
Rentenversicherungsträger eine Bestätigung dieser Zeiten von dem
zuständigen ausländischen Träger an. Dafür muss man bei der
Antragstellung in Deutschland genaue Angaben über alle seine
Beschäftigungsverhältnisse im Ausland machen und vorhandene
Nachweise, zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten,
Sozialversicherungsausweise, mit einreichen. Die
Rentenantragstellung selbst ist einfach, so Theil:

O-Ton: 23 sec.
"Man muss nur einmal ein Rentenantrag stellen, und zwar in dem Land,
in dem man zu diesem Zeitpunkt wohnt. Damit hat man dann sozusagen
das europäische beziehungsweise das internationale Rentenverfahren in
Gang gesetzt. Der Antrag gilt in diesen Fällen dann auch in allen
anderen betroffenen Ländern als gestellt."

Für alle, die im Ausland arbeiten wollen, informieren die
Rentenversicherungsträger bundesweit mit Internationalen
Beratungstagen. Orte und Termine findet man im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de. Außerdem gibt es diverse
kostenlose Broschüren wie zum Beispiel "Arbeit im Ausland - für die
Rente kein Problem". Sie können entweder im Internet oder über das
bundesweit erreichbare Servicetelefon unter 0800 1000 4800
bestellt werden. Dort erhält man natürlich auch weitere Informationen
zur Auslandsbeschäftigung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon:
+49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
gabriele.chlopczik@drv- bund.de


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