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Unternehmenssteuerreform ab 2008 - Haufe-Portal sorgt für mehr Durchblick im Reformendschungel

Geschrieben am 31-05-2007

Freiburg (ots) - Peer Steinbrück geht bei der
Unternehmenssteuerreform auf Nummer sicher: Der amtierende
Finanzminister vollzieht keinen kompletten Umbau, er reformiert
partiell. Die gute Nachricht für Unternehmen dabei: In vielen
Bereichen sinken tatsächlich die Steuersätze. Allerdings verschließt
das Steinbrück-Ministerium auch zahlreiche Steuerschlupflöcher und
streicht Vergünstigungen. Deshalb werden die Finanzfachleute im
Unternehmen in den kommenden Monaten gefragte Ratgeber sein. Auch
weil viele Vergünstigungen bereits zu Beginn der
Unternehmenssteuerreform gelten, die Gegenfinanzierung aber erst
später startet. Wer hierbei den Überblick im Steuerdschungel behält,
kann dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.

Beispiel Körperschafts- und Gewerbesteuer: Dank der
Steinbrück-Reformen sinkt die Gesamtbelastung deutlich, von
durchschnittlich knapp 39 Prozent auf rund 30 Prozent. Und auch von
einer verbesserten Ansparabschreibung können viele Unternehmen
profitieren: Ab dem kommenden Jahr lassen sich für künftige
Investitionen bis zu 235.000 Euro steuermindernd zurückstellen.
Ebenso gibt es bei der Gewerbesteuer Vorteile: Personengesellschaften
werden in der Lage sein, ihre Gewerbesteuerzahlung mehr als bisher
auf die Einkommensteuerschuld anrechnen zu lassen. Im Gegenzug kann
die Gewerbesteuer nicht mehr von der eigenen Bemessungsgrundlage
abgezogen werden.

Wer bislang rechtliche Nischen ausnutzte, um seine Zahlungen zu
mindern, bekommt mit dem Beginn der Steinbrück-Reform jedoch
Probleme, wie am Beispiel "Zinsschranke" ersichtlich: Konnten größere
Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen ihre Steuern in
Niedrigsteuerländer verschieben, wird diese Möglichkeit nun
eingeschränkt. Mit der Unternehmenssteuerreform wird eine
Zinsschranke eingeführt. Das Unternehmen kann also grundsätzlich die
Schuldzinsen in Höhe seiner Zinserträge abziehen. Darüber hinaus sind
die Schuldzinsen nur bis zur Höhe von 30 Prozent des um die
Zinsaufwendungen und um die Abschreibungen erhöhten sowie um die
Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns abzugsfähig. Allerdings
räumt die Reform den Unternehmen einen Freibetrag von einer Million
Euro ein.

Für kleine Unternehmen besonders schmerzhaft ist der Wegfall der
degressiven Abschreibung. Am besten man zieht ohnehin geplante
Investitionen in Fuhrpark, Maschinen oder andere höherwertige Güter
noch in den Zeitraum 2007 vor. Interessant ist diese
Abschreibungsvariante, weil der Anteil der Absetzung in den ersten
Jahren deutlich höher ausfällt als bei der linearen Abschreibung, bei
der die Abnutzung gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilt wurde.
Außerdem sinkt die Grenze für die Sofortabschreibung der
Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von bisher 410 Euro auf 150
Euro. Tipp: Diese Verschlechterung können Unternehmen teilweise
kompensieren, indem die neue Möglichkeit nutzen, Abschreibungspools
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro zu
bilden.

Diese Beispiele zeigen, dass nur bestens informierte Unternehmen
von der Steuerreform ausreichend profitieren können. Das dafür
notwendige Fachwissen schöpfen sie - immer aktuell, fundiert und
branchenspezifisch - aus "Haufe Rechnungswesen Office Professional
online". Ob Rechnungslegung, betriebliche Steuern, Finanzierung oder
Controlling - hier finden Unternehmer genau das für Ihren Bereich
relevante Praxis-Know-how. Durch die direkte Verlinkung können sie
sich je nach Bedarf einen schnellen Überblick über ein Thema
verschaffen oder vertiefend in die Fachbeiträge einsteigen.

Um die Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform entsprechend
umsetzen zu können, bietet "Haufe Rechnungswesen Office Professional
online" relevante Fachinformationen für die betriebliche Praxis.
Somit versäumt der Firmenchef keine Fristen und kann 2007 noch
steuersparende Regelungen ausnutzen. Ebenso erfährt der Anwender, wie
er im Rahmen der Unternehmenssteuerreform mit besonders komplexen
neuen Regelungen, z.B. mit den geänderten Bestimmungen zum so
genannten Mantelkauf, den wesentlich eingeschränkten
Gestaltungsmöglichkeiten der Wertpapierleihe oder der
Thesaurierungsbegünstigung, umzugehen hat. Kurz: mit Haufe
Rechnungswesen Office Professional online bekommt er das notwendige
Praxiswissen und die passenden Instrumente für den perfekten Umgang
mit der Unternehmenssteuerreform.

"Haufe Rechnungswesen Office Professional online"
Online-Version, 456 Euro.
Rudolf Haufe Verlag, Freiburg.
ISBN: 978-3-448-08285-2
Bestell-Nr.: A01028VJ01

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Tel. 0761-3683-940
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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