EuGH urteilt über Teleshopping / TV-Sender bangen um Einnahmen aus Gewinnspielen
Geschrieben am 23.05.2007
München (ots) - Den deutschen TV-Sendern drohen die Einnahmen aus Gewinnspielen wegzubrechen. Das berichtet das Wochenmagazin W&V Werben & Verkaufen in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Danach überprüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit die Auslegung des Begriffs "Teleshopping", der in der neuen Fernsehrichtlinie mit Werbung gleichgestellt wird. Damit gelten für Teleshopping-Formate künftig die gleichen zeitlichen und inhaltlichen Regeln wie für Werbung. Falls nun auch kostenpflichtige Gewinnspiele vom EuGH als Teleshopping ausgelegt werden, müssten diverse TV-Sendungen wie Big Brother neu überdacht werden, so W&V.
Gegenüber W&V warnt Wolfgang Thaenert, Europa-Beauftragter der Medienanstalten, vor entsprechenden Konsequenzen. "Wenn Call-in-Shows als Teleshopping ausgelegt werden, würden die Sender eine wichtige Möglichkeit zur Zuschauerbindung verlieren." Privat-TV hätte erhebliche finanzielle Einbußen, und die Öffentlich-Rechtlichen könnten möglicherweise gar keine Gewinnspiele mehr senden.
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