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Verband der PSD Banken e.V. / Steuererklärung: Miet-Nebenkosten nicht vergessen!

Geschrieben am 14-05-2007

Bonn (ots) - Mieter dürfen laut einem aktuellen Schreiben des
Bundesfinanzministeriums (BMF) einen Teil ihrer jährlichen
Nebenkostenabrechung dem Fiskus in Rechnung stellen. Voraussetzung:
In der Abrechnung sind Kosten aufgelistet, die der Vermieter für
Handerwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausgegeben
hat. Beispiele: Das Honorar für Hauswart, Schornsteinfeger oder
Gärtner sowie die Rechnungen für die Treppenhausreinigung oder die
Fahrstuhlwartung. Nicht anerkannt werden die Gebühren für die
Müllabfuhr.

Seit 2006 können Steuerzahler pro Jahr bis zu 20 Prozent der
Aufwendungen für solche Dienstleistungen, maximal 600 Euro, direkt
von ihrer Steuerschuld abziehen. Grundsätzlich darf aber nur der
direkte Auftraggeber diese Posten in seiner Steuererklärung ansetzen.
In seinem Schreiben hat das BMF nun jedoch festgelegt, dass auch
Mieter von diesen Aufträgen steuerlich profitieren, wenn sie den auf
sie entfallenden Anteil an der Rechnung mithilfe einer Bescheinigung
des Vermieters oder einer gesonderten Auflistung in der
Jahresabrechnung nachweisen können (BMF-Schreiben, Az. IV C 4 - S
2296b - 60/06, Tz. 16)

Eine weitere Ausnahme hat das BMF für Wohnungseigentümer
zugelassen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Sie dürfen die
Handwerkerrechnungen anteilig geltend machen, wenn die
Wohnungseigentümergemeinschaft das Beschäftigungsverhältnis mit dem
Dienstleister abgeschlossen oder den Handwerker beauftragt hat
(BMF-Schreiben, Tz. 15). Als Nachweis reichen sie eine detaillierte
Auflistung oder eine Bescheinigung des Hausverwalters ein.

Tipp: Ein Mustervordruck für die Bescheinigung des Vermieters
steht auf den Seiten der OFD Niedersachsen zum Download bereit:
www.ofd.niedersachen.de -> Aktuelles & Service -> Steuermerkblätter &
Broschüren -> Informationen für Mieter und Vermieter. Das
BMF-Schreiben ist auf den Seiten des Ministeriums zu finden:
www.bundesfinanzministerium.de -> Aktuelles -> BMF-Schreiben.

1987 Zeichen (mit Leerzeichen), Mai 2007 Quelle: Verband der PSD
Banken e.V., www.psd-bank.de

Originaltext: Verband der PSD Banken e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55115
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55115.rss2

Redaktion:
BrunoMedia Communication GmbH
Bonner Strasse 328
50968 Köln
Tel. 0221/348038-11

Pressekontakt:
Olaf Willems
Verband der PSD Banken e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel. 0228/95904-92
www.psd-bank.de
Email: presse@vpsd.de


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