hier anmelden...    
  Menü
Community
Anmeldung
Dein Account
Private Nachrichten
Chatroom
Forum
- Azubi Corner
- Einstellungstests
- Bewerbungen
- Prüfungen

- Foren-Suche
Fortbildung:
Bankfachwirt:
Fachwirtstudium
Inhalte
Orte
Infomaterial
Kontakt
Fachwirt für Finanzberatung:
Allgemeines
Ablauf
Inhalte
Infomaterial
Kontakt
Specials



Online-Games
Downloads
Ausbildungsplatz

Artikelsuche

Infos
Feedback
Impressum
Unsere Banner
Linksammlung

BDO Deutsche Warentreuhand AG: Schluss mit Schwarzarbeit

Geschrieben am 07.04.2006 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Deutsche Warentreuhand AG (BDO/DWT AG) weist auf die
volkswirtschaftlichen Folgen der Bundesratsentscheidung zum "Gesetz
zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" hin und
erläutert das neue Gesetz.

In seiner Sitzung am 7. April 2006 hat der Bundesrat das "Gesetz
zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung"
verabschiedet. Ab sofort sind steuerliche Ermäßigungen bei
Handwerkerleistungen für Modernisierung und Instandhaltung von
Wohnraum möglich.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Wachstumskräfte durch eine
gezielte Wiederbelebung der Investitionstätigkeit und die steuerliche
Gewährung von Liquiditätsvorteilen für kleinere sowie
mittelständische Unternehmen zu stärken. Zudem soll zukünftig der
private Haushalt als Einsatzbereich für neue
Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich stärker gefördert werden.


Volkswirtschaftliche Bedeutung

"Mit dem neuen Gesetz soll der Schwarzarbeit der Kampf angesagt
werden. Täglich wird in Deutschland rund eine Milliarde Euro in der
Schattenwirtschaft umgesetzt. Das entspricht in etwa
16 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts", erläutert Klaas
Sperling, Steuerexperte bei BDO/DWT. "Die erhofften Mehreinnahmen für
den Fiskus und die Sozialversicherung werden durch die
Präventivwirkung zusätzlich verstärkt. Das wird die Volkswirtschaft
merklich beleben." So gehöre eine große Zahl der ca. drei Millionen
Haushalte, die eine Putzhilfe illegal beschäftigen, sicherlich bald
der Vergangenheit an.


Was beinhaltet die Neuregelung?

Die steuerlichen Ermäßigungen bei Handwerkerleistungen für
Modernisierung und Instandhaltung von Wohnraum nach § 35a Abs. 2 EStG
sind erheblich erweitert worden.

Bisher erhalten Steuerpflichtige für Aufwendungen durch die
Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem
inländischen Haushalt erbracht werden, eine Ermäßigung der
tariflichen Einkommensteuer. Die Einkommensteuer vermindert sich in
Höhe von 20% der Aufwendungen, maximal jedoch um 600 Euro. Für
Handwerkerleistungen galt diese Ermäßigung aber nur eingeschränkt.
Die Finanzverwaltung erkannte bisher nur solche Handwerkerleistungen
als haushaltsnahe Dienstleistungen an, die gewöhnlich von den im
Haushalt lebenden Personen selbst ausgeführt werden können. Somit
waren Aufwendungen für Handwerkerleistungen, die über
Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten hinausgehen,
nicht zur Ermäßigung der Steuerlast geeignet.

"Die Neuregelung begünstigt nun neben den weiterhin geförderten
haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzlich alle Handwerkerleistungen,
die gewöhnlich von Fachleuten ausgeführt werden. Hierzu zählen
insbesondere Sanitär-, Fliesenlege-, Elektriker- und Maurerarbeiten.
Auch hier wird jetzt ein Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von
der Einkommensteuer bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro gewährt",
stellt Sperling klar. "Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer
gilt dabei in beiden Fällen nur für Arbeitskosten - nicht für
Materialkosten - und nur für Aufwendungen, die keine
Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für eine
geringfügige Beschäftigung sind", so Sperling weiter.

Der Steuerpflichtige kann nach der Neufassung eine Ermäßigung der
tariflichen Einkommensteuer um maximal 1.200 Euro erzielen. Zu
beachten ist aber, dass eine kumulative Inanspruchnahme für dieselbe
Dienstleistung ausgeschlossen ist. Ferner ist keine Ermäßigung
möglich, wenn die Aufwendungen einem haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen sind.

Die Steuerermäßigung setzt überdies voraus, dass der
Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und
die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen
Dienstleistung bzw. der Handwerkerleistung durch einen Beleg des zur
Zahlung eingeschalteten Kreditinstituts nachweist. Daraus folgt, dass
eine Steuerermäßigung im Falle einer Barzahlung ausscheidet.


BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in
den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche
Beratung sowie Unternehmensberatung. In Deutschland betreut BDO/DWT
mit rund 1.850 Mitarbeitern an 25 Standorten nationale und
internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen -
vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen.

BDO Deutsche Warentreuhand AG ist Gründungsmitglied von BDO
International, der einzigen der fünf weltweit tätigen
Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist
ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften, mit Mitgliedsfirmen in 105
Ländern, mit mehr als 600 Büros und rund 28.000 Mitarbeitern.


Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=44014
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_44014.rss2

Pressekontakt:

BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Philippe Prinz von Croÿ
Ferdinandstraße 59
20095 Hamburg
Tel.: 040 - 30 29 3-387
Fax: 040 - 30 29 3-388
Email: Philippe.Prinz_von_Croy@bdo.de
Internet: www.bdo.de
 
  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!

  Themen-Infos
· Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein


  Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 4
Stimmen: 1


Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht




Nachrichten-Archiv

Wirtschaft   September 2007 Wi, Oktober 2007 Wi, November 2007 Wi, Dezember 2007 Wi, Januar 2008 Wi, Februar 2008 Wi, März 2008 Wi, April 2008 Wi, Mai 2008 Wi, Juni 2008 Wi, Juli 2008 Wi, August 2008 Wi, September 2008 Wi, Oktober 2008 Wi, November 2008 Wi
Finanzen September 2007 Fi, Oktober 2007 Fi, November 2007 Fi, Dezember 2007 Fi, Januar 2008 Fi, Februar 2008 Fi, März 2008 Fi, April 2008 Fi, Mai 2008 Fi, Juni 2008 Fi, Juli 2008 Fi, August 2008 Fi, September 2008 Fi, Oktober 2008 Fi, November 2008 Fi
Sonstiges April 2006 So, Mai 2006 So, Juni 2006 So, Juli 2006 So, August 2006 So, September 2006 So, Oktober 2006 So, November 2006 So, Dezember 2006 So, Januar 2007 So, Februar 2007 So, März 2007 So, April 2007 So, Mai 2007 So
Fortsetzung Juni 2007 So, August 2007 So, September 2007 So, Oktober 2007 So, November 2007 So, Dezember 2007 So, Januar 2008 So, Februar 2008 So, März 2008 So, April 2008 So, Mai 2008 So, Juni 2008 So, Juli 2008 So, August 2008 So
Teil 3 & Sport September 2008 So, Oktober 2008 So, November 2008 So März 2008 Sp, April 2008 Sp, Mai 2008 Sp, Juni 2008 Sp, Juli 2008 Sp, August 2008 Sp, September 2008 Sp, Oktober 2008 Sp, November 2008 Sp


Web site engine's code is Copyright © 2003 by PHP-Nuke. All Rights Reserved. PHP-Nuke is Free Software released under the GNU/GPL license. - Erstellung der Seite: 1.674 Sekunden