Berlin (ots) - Das Bundesjustizministerium hat den aktuellen Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung scharf kritisiert. In einer Stellungnahme schreiben die Experten des Ministeriums nach Informationen des "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe), dass der Staat sich zwar nach dem Entwurf "unbestreitbar Einflussmöglichkeiten" auf die Eisenbahninfrastrukturunternehmen - und damit auf das Schienennetz - sichere. "Das Instrumentarium ist aber dadurch gekennzeichnet, dass diese Einflussmöglichkeiten lediglich mittelbar oder reaktiv bestehen und nicht mehr aus der Eigentümerstellung fließen", heißt es in der Stellungnahme. Das Justizministerium zieht deshalb die Schlussfolgerung: "Der Bund gibt die 'Schienenwegepolitik' mit diesem Modell letztlich aus der Hand." Das bedeutet wiederum nach Ansicht der Experten: "Insgesamt muss dem Gesetzentwurf derzeit aus oben genannten Gründen ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko bescheinigt werden." Denn laut Grundgesetz ist der Staat dazu verpflichtet, für eine ausreichende Schieneninfrastruktur zu sorgen.
Auch das zweite Ziel, das das Verkehrsministerium mit seinem Gesetzentwurf erreichen wollte, wird nach Einschätzung des Justizministeriums verfehlt: "Die Bilanzierung der Anteile an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Jahresabschluss der DB AG scheint nach der derzeit vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nicht möglich." Die weitere Bilanzierung des Netzes beim Konzern ist aber eine Voraussetzung für einen schnellen Börsengang der Bahn.
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