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Stellungnahme des IfeB zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006, - 1 BvR 1054/01 -
Geschrieben am 06.04.2006 - [Nächster Artikel] |
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Frankfurt am Main (ots) -
Mit großer Verwunderung nimmt die Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher e.V. zur Kenntnis, dass die Staatsmonopolisten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 als Bestätigung ihrer bisherigen Politik verstehen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das derzeitige Wettmonopol der Länder verfassungs- und europarechtswidrig ist. Es hat weiterhin klargestellt, dass es ausschließlich nach deutschen Verfassungsrecht und nicht über europarechtliche Fragen entschieden hat. Somit kann der Satz, auf denen sich derzeit die Länder stützen, dass "die gewerbliche Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht im Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfen", sich nur auf den festgestellten Verfassungsverstoß gegenüber deutsches Recht beziehen kann.
Da das Gericht europarechtliche Fragen ausdrücklich nicht entschieden hat, verbleibt es bei den Entscheidungen des EuGH in Sachen Gambelli und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2005, wonach die Wettvermittlung in das EU-Ausland nach europäischen Rechtsgrundsätzen nicht verboten werden kann. Diese Rechtsauffassung wurde nochmals dadurch bekräftigt, dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr rechtsverbindlich festgestellt hat, dass der derzeitige Zustand in Deutschland nicht den vom EuGH aufgestellten Anforderungen an ein Staatsmonopol entspricht.
Vor diesem Hintergrund ist die Euphorie einiger Staatsvertreter nicht erklärbar.
Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden bereits einen Tag später deutlich. So untersagte das Landgericht München per Einstweiliger Verfügung Oddset die Werbung mit der Verlosung von mehreren Tausend Eintrittskarten zur WM 2006.
Das dürfte nur der Anfang gewesen sein.
Die von dem Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze gelten für den gesamten Glücksspielbereich, also auch für die klassischen Lottoprodukte. Danach ist es z.B., wenn es dem Staat mit dem Thema Spielsucht ernst ist, diesem nicht mehr möglich, die Ziehung der Lottozahlen musikuntermalt werbewirksam im Fernsehen zu übertragen. Weiterhin werden von Lotto initiierte Fernsehshows wie Glücksspirale, Keno usw. nicht mehr rechtlich zulässig sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat zwei Möglichkeiten für die Zukunft eröffnet:
Entweder er öffnet den Sportwettenmarkt für private Betreiber oder er richtet sein eigenes Glücksspiel an den durch das Gambelli-Urteil und den jetzt aufgestellten Grundsätzen aus, d.h. keine Werbung, kein Vertrieb über 27.000 Annahmestellen und aktive Suchtprävention.
Sollte der Staat sich für die letzte Möglichkeit entscheiden, werden alle europäischen Buchmacher aktiv dazu beitragen, dass die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grundsätze eingehalten und auch überwacht werden. Bis dahin werden wir das gesamte Verhalten des staatlichen Lottoblockes wieder und wieder gerichtlich angreifen und in Frage stellen, sofern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht peinlich genau eingehalten werden. Das wird unweigerlich auch deutliche Konsequenzen auf die klassischen Lottoprodukte haben.
Sofern, wie angekündigt, private Wettannahmestellen behördlich geschlossen werden, werden wir unsere Mitglieder darin unterstützen, gegen solche europarechtswidrigen Maßnahmen gerichtlich vorzugehen. Die ausländischen Wettanbieter haben bereits die Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier in Bonn damit beauftragt, umgehend auf Europarecht gestützte Schadensersatzansprüche gegen diejenigen Rechtsträger geltend zu machen, die entsprechende Maßnahmen durchführen.
Wir hoffen, dass die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern die neue Rechtssituation zur Kenntnis und auch Ernst nehmen und regen an, dass diese umgehend Gespräche mit den in Deutschland ansässigen Fachverbänden IfeB, DBV und VEWU aufnehmen.
Originaltext: Interessengemeinschaft freier europäisch Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61817 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61817.rss2
Pressekontakt:
Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher e.V. Der Vorstand Kaiserstrasse 42 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069-67724700 Fax: 060-67724701 bbdffm@aol.com
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