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Stellungnahme des IfeB zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006, - 1 BvR 1054/01 -

Geschrieben am 06.04.2006 - [Nächster Artikel]

Frankfurt am Main (ots) -

Mit großer Verwunderung nimmt die Interessengemeinschaft freier
europäischer Buchmacher e.V. zur Kenntnis, dass die
Staatsmonopolisten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
28.03.2006 als Bestätigung ihrer bisherigen Politik verstehen. Das
Gegenteil ist vielmehr der Fall.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass
das derzeitige Wettmonopol der Länder verfassungs- und
europarechtswidrig ist. Es hat weiterhin klargestellt, dass es
ausschließlich nach deutschen Verfassungsrecht und nicht über
europarechtliche Fragen entschieden hat. Somit kann der Satz, auf
denen sich derzeit die Länder stützen, dass "die gewerbliche
Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die
Vermittlung von Wetten, die nicht im Freistaat Bayern veranstaltet
werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich
unterbunden werden dürfen", sich nur auf den festgestellten
Verfassungsverstoß gegenüber deutsches Recht beziehen kann.

Da das Gericht europarechtliche Fragen ausdrücklich nicht
entschieden hat, verbleibt es bei den Entscheidungen des EuGH in
Sachen Gambelli und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 27.04.2005, wonach die Wettvermittlung in das EU-Ausland nach
europäischen Rechtsgrundsätzen nicht verboten werden kann. Diese
Rechtsauffassung wurde nochmals dadurch bekräftigt, dass das
Bundesverfassungsgericht nunmehr rechtsverbindlich festgestellt hat,
dass der derzeitige Zustand in Deutschland nicht den vom EuGH
aufgestellten Anforderungen an ein Staatsmonopol entspricht.

Vor diesem Hintergrund ist die Euphorie einiger Staatsvertreter
nicht erklärbar.

Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
wurden bereits einen Tag später deutlich. So untersagte das
Landgericht München per Einstweiliger Verfügung Oddset die Werbung
mit der Verlosung von mehreren Tausend Eintrittskarten zur WM 2006.

Das dürfte nur der Anfang gewesen sein.

Die von dem Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze
gelten für den gesamten Glücksspielbereich, also auch für die
klassischen Lottoprodukte. Danach ist es z.B., wenn es dem Staat mit
dem Thema Spielsucht ernst ist, diesem nicht mehr möglich, die
Ziehung der Lottozahlen musikuntermalt werbewirksam im Fernsehen zu
übertragen. Weiterhin werden von Lotto initiierte Fernsehshows wie
Glücksspirale, Keno usw. nicht mehr rechtlich zulässig sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat zwei Möglichkeiten für
die Zukunft eröffnet:

Entweder er öffnet den Sportwettenmarkt für private Betreiber oder
er richtet sein eigenes Glücksspiel an den durch das Gambelli-Urteil
und den jetzt aufgestellten Grundsätzen aus, d.h. keine Werbung, kein
Vertrieb über 27.000 Annahmestellen und aktive Suchtprävention.

Sollte der Staat sich für die letzte Möglichkeit entscheiden,
werden alle europäischen Buchmacher aktiv dazu beitragen, dass die
vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grundsätze eingehalten und auch
überwacht werden. Bis dahin werden wir das gesamte Verhalten des
staatlichen Lottoblockes wieder und wieder gerichtlich angreifen und
in Frage stellen, sofern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
nicht peinlich genau eingehalten werden. Das wird unweigerlich auch
deutliche Konsequenzen auf die klassischen Lottoprodukte haben.

Sofern, wie angekündigt, private Wettannahmestellen behördlich
geschlossen werden, werden wir unsere Mitglieder darin unterstützen,
gegen solche europarechtswidrigen Maßnahmen gerichtlich vorzugehen.
Die ausländischen Wettanbieter haben bereits die Rechtsanwaltskanzlei
Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier in Bonn damit beauftragt,
umgehend auf Europarecht gestützte Schadensersatzansprüche gegen
diejenigen Rechtsträger geltend zu machen, die entsprechende
Maßnahmen durchführen.

Wir hoffen, dass die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern
die neue Rechtssituation zur Kenntnis und auch Ernst nehmen und regen
an, dass diese umgehend Gespräche mit den in Deutschland ansässigen
Fachverbänden IfeB, DBV und VEWU aufnehmen.


Originaltext: Interessengemeinschaft freier europäisch
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61817
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61817.rss2

Pressekontakt:

Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher e.V.
Der Vorstand
Kaiserstrasse 42
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069-67724700
Fax: 060-67724701
bbdffm@aol.com
 
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