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ots.Audio: Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs - worauf muss ich achten?
Geschrieben am 02.05.2007 - [Nächster Artikel] |
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Dortmund (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial unter http://www.presseportal.de/audio abrufbar -
Anmoderation:
Gebärmutterhalskrebs ist europaweit die zweithäufigste Todesursache bei Frauen zwischen 15 und 45 Jahren. Als einer der wichtigsten Auslöser dieses Krebses gelten Infektionen mit einem Virus, mit dem HPV, dem humanen Papilloma Virus. Übertragen wird das Virus durch Geschlechtsverkehr. Doch gegen dieses Virus gibt es seit kurzem eine Impfung.
Beitrag:
In jedem Jahr erkranken 6.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs - für jede vierte Betroffene verläuft die Erkrankung tödlich. Doch mit einem neu entwickelten Impfstoff kann gegen diese Krebserkrankung vorgegangen werden. Von der Ständigen Impfkommission wurde die entsprechende Impfung empfohlen. Natalie Kohzer, Beratungsapothekerin bei der BIG, erläutert:
O-Ton, 14 sec "Die Impfung ist empfohlen für junge Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Und da sich das Virus, das den Gebärmutterhalskrebs auslösen kann, über den Geschlechtsverkehr verbreitet, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit der Impfung zu beginnen."
Also am besten noch vor dem ersten Sexualkontakt. Die Impfung besteht aus drei Spritzen, die innerhalb von vier bis sechs Monaten gegeben werden. Dabei entstehen Kosten von rund 500,- Euro. In einigen Bundesländern kann bereits problemlos über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet werden - in anderen geht das nicht so einfach:
O-Ton, 22 sec "In jedem Bundesland werden einzelne Vereinbarungen über die Impfungen geschlossen. Und die werden dann bei Neuzugängen von Impfstoffen angepasst. Es kann jetzt sein, dass in einigen Bundesländern die Einigung noch nicht komplett fertiggestellt wurde, so dass dort die Ärzte noch kein Kassenrezept ausstellen dürfen. Dann werden Privatrezepte ausgestellt, die dann von uns erstattet werden."
Doch diese Privatrechnungen können von Arzt zu Arzt je nach Ermessen unterschiedlich hoch ausfallen. Es kann daher passieren, dass Sie in diesem Fall einen Teil der Kosten nicht ersetzt bekommen. Daher der Tipp von Natalie Kohzer:
O-Ton, 22 sec "Es ist auf jeden Fall besser zunächst den Arzt zu befragen, ob er es über ein Kassenrezept oder über ein Privatrezept abrechnet. Wenn es sich um ein Privatrezept handelt, dann sollte man sich über die Kosten erkundigen, da die Kasse nur die Kassensätze erstatten darf. Der Arzt aber unter Umständen einen höheren Preis verlangt. Das müsste man dann vorab klären, sonst muss man einen Teil der Kosten selbst tragen."
Wer sich also für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs entschließt, sollte erst klären, wie der Arzt abrechnet und dann genaue Informationen zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse einholen.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: BIG - Die Direktkrankenkasse Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51450 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51450.rss2
Pressekontakt: Sabine Pezely BIG - Die Direktkrankenkasse Telefon: (02 31) 55 57-1010 Telefax: (02 31) 55 57-4010 sabine.pezely@big-direkt.de www.big-direkt.de
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