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ots.Audio: Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs - worauf muss ich achten?

Geschrieben am 02.05.2007 - [Nächster Artikel]

Dortmund (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Anmoderation:

Gebärmutterhalskrebs ist europaweit die zweithäufigste
Todesursache bei Frauen zwischen 15 und 45 Jahren. Als einer der
wichtigsten Auslöser dieses Krebses gelten Infektionen mit einem
Virus, mit dem HPV, dem humanen Papilloma Virus. Übertragen wird das
Virus durch Geschlechtsverkehr. Doch gegen dieses Virus gibt es seit
kurzem eine Impfung.

Beitrag:

In jedem Jahr erkranken 6.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs - für
jede vierte Betroffene verläuft die Erkrankung tödlich. Doch mit
einem neu entwickelten Impfstoff kann gegen diese Krebserkrankung
vorgegangen werden. Von der Ständigen Impfkommission wurde die
entsprechende Impfung empfohlen. Natalie Kohzer, Beratungsapothekerin
bei der BIG, erläutert:

O-Ton, 14 sec
"Die Impfung ist empfohlen für junge Mädchen zwischen 12 und 17
Jahren. Und da sich das Virus, das den Gebärmutterhalskrebs auslösen
kann, über den Geschlechtsverkehr verbreitet, empfiehlt es sich,
möglichst frühzeitig mit der Impfung zu beginnen."

Also am besten noch vor dem ersten Sexualkontakt. Die Impfung
besteht aus drei Spritzen, die innerhalb von vier bis sechs Monaten
gegeben werden. Dabei entstehen Kosten von rund 500,- Euro. In
einigen Bundesländern kann bereits problemlos über die Chipkarte der
Krankenkasse abgerechnet werden - in anderen geht das nicht so
einfach:

O-Ton, 22 sec
"In jedem Bundesland werden einzelne Vereinbarungen über die
Impfungen geschlossen. Und die werden dann bei Neuzugängen von
Impfstoffen angepasst. Es kann jetzt sein, dass in einigen
Bundesländern die Einigung noch nicht komplett fertiggestellt wurde,
so dass dort die Ärzte noch kein Kassenrezept ausstellen dürfen. Dann
werden Privatrezepte ausgestellt, die dann von uns erstattet werden."

Doch diese Privatrechnungen können von Arzt zu Arzt je nach
Ermessen unterschiedlich hoch ausfallen. Es kann daher passieren,
dass Sie in diesem Fall einen Teil der Kosten nicht ersetzt bekommen.
Daher der Tipp von Natalie Kohzer:

O-Ton, 22 sec
"Es ist auf jeden Fall besser zunächst den Arzt zu befragen, ob er es
über ein Kassenrezept oder über ein Privatrezept abrechnet. Wenn es
sich um ein Privatrezept handelt, dann sollte man sich über die
Kosten erkundigen, da die Kasse nur die Kassensätze erstatten darf.
Der Arzt aber unter Umständen einen höheren Preis verlangt. Das
müsste man dann vorab klären, sonst muss man einen Teil der Kosten
selbst tragen."

Wer sich also für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
entschließt, sollte erst klären, wie der Arzt abrechnet und dann
genaue Informationen zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse
einholen.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: BIG - Die Direktkrankenkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51450
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51450.rss2

Pressekontakt:
Sabine Pezely
BIG - Die Direktkrankenkasse
Telefon: (02 31) 55 57-1010
Telefax: (02 31) 55 57-4010
sabine.pezely@big-direkt.de
www.big-direkt.de
 
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