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ComputerPartner: IT-Sicherheit spielt künftig bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle

Geschrieben am 06-04-2006

München (ots) - Neues Gesetz ab 1. Januar 2007: Fehlende oder
mangelhafte Sicherheitskonzepte führen zu schlechteren Konditionen am
Bankschalter / Unternehmen müssen nachweisen, dass regelmäßig
aktualisierte Schutzprogramme zum Einsatz kommen und
Notfallregelungen für den "Worst Case" vorhanden sind / Die
Geschäftsführung kann für finanzielle Einbußen persönlich zur
Verantwortung gezogen werden

München, 6. April 2006 - Unternehmen, die ihre
Informationstechnologie jetzt nicht auf den Prüfstand stellen, müssen
in Zukunft bei Investitionen den Gürtel womöglich enger schnallen.
Der Grund: Nicht aktualisierte Virenscanner, schlecht programmierte
Firewalls und Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Browsern
können nicht nur Umsatzverluste verursachen, sondern haben laut
Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2007 auch Auswirkungen auf die
Kreditvergabe. Rechtsanwältin Marion Janke warnt in der aktuellen
Ausgabe (14/2006) der Handelszeitschrift ComputerPartner: "Ein
fehlendes oder mangelhaftes IT-Sicherheitsmanagement führt künftig zu
schlechten Kreditkonditionen und damit zum Wettbewerbsnachteil."

Der neue Gesetzesentwurf soll die Vorgaben des Baseler Ausschusses
für Bankenaufsicht, kurz Basel II, umsetzen. Banken sind demnach ab
2007 verpflichtet, vor jeder Kreditvergabe individuell zu prüfen, wie
wahrscheinlich es ist, dass der Kredit auch zurückgezahlt wird. In
diesem Zusammenhang müssen die Firmen beispielsweise nachweisen
können, dass sie einen Virenscanner einsetzen, der regelmäßig
aktualisiert wird. Darüber hinaus müssen sie belegen, dass
Zugangsrechte geregelt, sensible Daten zugriffssicher und
Notfallregelungen für den "Worst Case" vorhanden sind. "Da die neuen
Kreditanforderungen schon Anfang 2007 Realität sein werden, ist
schnelles Handeln gefragt", sagt Janke in der ComputerPartner. Dabei
sollten Unternehmen bedenken, dass die größte Schwachstelle oft nicht
die Technik, sondern der Mensch ist. Deshalb gehören neben
Schutzprogrammen und Co. Briebsvereinbarungen über die private
Internetnutzung am Arbeitsplatz ebenso in ein neues Konzept zur
IT-Sicherheit wie entsprechende Schulungen und Fortbildungen für
Mitarbeiter.

Nachlässigkeiten in Sachen System-Sicherheit können Führungskräfte
bei der Kreditvergabe teuer zu stehen kommen. "Muss das Unternehmen
wegen eines mangelhaften IT-Sicherheitsmanagements erhöhte Zinssätze
zahlen oder mehr Eigenkapital stellen, kann die Geschäftsführung für
diese finanzielle Einbuße persönlich zur Verantwortung gezogen
werden", erläutert die Rostocker Rechtsanwältin gegenüber der
Handelszeitschrift. "IT-Sicherheit ist und bleibt also Chefsache."

Für Rückfragen:
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389

Originaltext: ComputerPartner
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7201
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