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Schnarchen ist kein Reisemangel

Geschrieben am 27-04-2007

Stuttgart (ots) - Kuriose Fälle vor deutschen Gerichten - Reader's
Digest gibt einen Überblick

Stuttgart, 27. April 2007. Ein Empfänger des Arbeitslosengeldes
Hartz IV muss auch dann zu einem Gespräch in die Arbeitsagentur
kommen, wenn er dafür in beschädigter Kleidung seine Wohnung
verlassen muss. Nach einem Urteil des Koblenzer Sozialgerichts ist
der Betroffene dazu verpflichtet, "ausreichend Kleidung vorrätig zu
halten, um jederzeit Termine außerhalb seiner Wohnung wahrnehmen zu
können". Das Magazin Reader's Digest berichtet in seiner Mai-Ausgabe
über dieses und ähnliche kuriose Urteile aus dem Alltagsleben. Im
vorliegenden Fall hatte der Mann den Termin bei der Arbeitsagentur
zwei Mal abgesagt, weil an seiner einzigen Hose in beiden Fällen der
Reißverschluss kaputt war.

Reader's Digest zeigt im aktuellen Heft unter dem Titel "Alles was
Recht ist" zahlreiche Fälle auf, mit denen sich deutsche Gerichte
immer wieder beschäftigen müssen. So verklagte ein Ehepaar eine
Fluggesellschaft auf "Reisemangel", weil auf dem Rückflug von
Südafrika nach Deutschland ein Fluggast in der Business-Class so laut
geschnarcht hatte, dass ein ruhiger Schlaf unmöglich gewesen sei.
Doch die Hoffnung des Paars, den finanziellen Aufschlag für die
Business-Class wieder ausbezahlt zu bekommen, zerstörte sich. Das
Amtsgericht Frankfurt/Main urteilte, dass "Schnarchen
klassenunabhängig ist".

Ohne Erfolg war auch die Klage eines Mannes, der viele Jahre nach
einer außerehelichen Affäre versuchen wollte, sich Kosten von rund
100.000 Euro mittels Steuererklärung zurückzuholen. Diesen Betrag
hatte er an die Freundin seiner Geliebten bezahlt, die ihm damit
drohte, den Seitensprung öffentlich zu machen. Nun wollte sich der
untreue Mann das Geld zumindest teilweise als "außergewöhnliche
Belastung" vom Finanzamt zurückholen. Sein Argument: Er habe die
Erpressungsgelder bezahlt, um seine herzkranke Frau nicht zu
gefährden. Doch der Bundesfinanzhof lehnte es ab, dass der Staat die
Folgekosten der verhängnisvollen Affäre übernimmt. Absetzbar seien
allenfalls Kosten, die ohne sein Zutun entstanden wären. Und das wäre
zum Beispiel der Fall gewesen, wenn seine Frau entführt und Lösegeld
erpresst worden wäre.

Mehr Glück mit dem Richter hatte hingegen eine Frau, die mit allen
Mitteln versuchte, ihren Traummann zurück zu gewinnen. Sie hatte eine
selbst ernannte Hexe damit beauftragt, die erloschene Liebesglut neu
zu entfachen. Obwohl die Frau dafür 1000 Euro als Vorkasse bezahlte
und annahm, dass der Mann nun eifrig behext werde, kam der
Verflossene nicht zurück. Als die Frau ihr Geld zurück wollte, gab
ihr das Landgericht München recht. Argument der Richter: Liebeszauber
ist objektiv unmöglich.

Hingegen hatte ein selbst ernannter Künstler wenig Erfolg, als er
gemäß des Mietvertrags vor dem Auszug seine Wohnung renovierte, sie
dabei aber in Lila, Türkis, Rot und Schwarz anstrich. Der Vermieter
wollte das nicht hinnehmen und beharrte auf "vernünftigen Farben".
Das Landgericht Berlin sah es genauso. Bei den gewählten Farben sei
die "allgemeine Geschmacksgrenze" eindeutig überschritten

Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Mai-Ausgabe von Reader's Digest
Deutschland ist ab 30. April an zentralen Kiosken erhältlich.

Artikel aus der Mai-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf Service für Journalisten klicken
(Rubrik Magazin Reader's Digest).

Originaltext: Reader's Digest Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32522
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32522.rss2

Pressekontakt:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH
Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn
Augustenstr. 1, 70178 Stuttgart
Tel. 0711 / 6602-521, Fax 0711 / 6602-160,
E-mail: presse@readersdigest.de


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