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ZDF darf Berliner Imam als Hassprediger bezeichnen / Oberlandesgericht Brandenburg korrigiert Entscheidung des Landgerichtes Potsdam

Geschrieben am 25-04-2007


Mainz (ots) - Das ZDF darf den früheren Berliner Imam Yakup T. als
Hassprediger bezeichnen. Das gab das Oberlandesgericht Brandenburg
bekannt. Damit hoben die Brandenburger Richter eine gegenteilige
Entscheidung des Potsdamer Landgerichtes auf.

In seiner Urteilsbegründung hob das Oberlandesgericht hervor, dass
die herabsetzenden Äußerungen des Berliner Imams über die Deutschen
die Bezeichnung "Hassprediger" erlauben. Yakup T. hatte in der
Predigt in der Berliner Mewlana-Moschee die Deutschen unter anderem
als Atheisten bezeichnet, die nach Schweiß stinken und ihren Geruch
mit Parfum zu überdecken versuchen. Außerdem würden sie als Atheisten
nach dem Tode im Höllenfeuer landen. Ausschnitte dieser Predigt
strahlte Frontal 21 im November 2004 aus. Das Oberlandesgericht hat
hier, so der Sprecher des Senders, in einem Fall von grundsätzlicher
Bedeutung den hohen Stellenwert der journalistischen Meinungsfreiheit
anerkannt.

Originaltext: ZDF
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