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Medienverbände und -unternehmen gegen Einschränkung des Informantenschutzes Bundeskabinett muss Presse- und Rundfunkfreiheit berücksichtigen

Geschrieben am 17-04-2007

Bonn (ots) - ARD - BDZV - Deutscher Presserat - dju in ver.di -
DJV - VDZ - VPRT -ZDF

Medienverbände und -unternehmen gegen Einschränkung des
Informantenschutzes

Bundeskabinett muss Presse- und Rundfunkfreiheit berücksichtigen

Der Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung und zur
Vorratsdatenspeicherung sollte am morgigen Mittwoch vom
Bundeskabinett in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden.
Er gefährdet die Pressefreiheit und höhlt den Informantenschutz aus.
Dies unterstreicht ein Bündnis aus dem Deutschen
Journalisten-Verband, der Gewerkschaft ver.di, dem Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien
(VPRT), dem Deutschen Presserat, der ARD und dem ZDF an die
Bundesregierung. Mit dem vom Bundesjustizministerium in enger
Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf
soll nicht nur die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in
nationales Recht umgesetzt werden. Vor allem soll der
Informantenschutz auch bei allen anderen Ermittlungsmaßnahmen nur
noch der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen
werden. Journalisten können damit ihren Informanten nicht mehr
garantieren, dass sie geschützt sind.

So sollen etwa alle Daten der elektronischen Kommunikation von
Journalistinnen und Journalisten für sechs Monate gespeichert werden.
Es müsse verhindert werden, so das Bündnis, dass der
Informantenschutz unter leicht konstruierbaren Abwägungen der
Verhältnismäßigkeit ausgehebelt werden könne. Die
Vorratsdatenspeicherung dürfe zudem nur der Aufklärung wirklich
schwerer Verbrechen dienen. Zudem müssen die Redaktionen künftig
besser gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse geschützt
werden, wenn gegen Journalisten wegen des Verdachts einer Teilnahme
am Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt wird. Solche Maßnahmen
dürfen nach Meinung des Bündnisses nur eingeleitet werden, wenn ein
dringender Tatverdacht vorliege.

In Fällen der Telekommunikationsüberwachung müsse in jedem Fall
eine Benachrichtigung erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht hier aber
entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass
unter Umständen nach einer Frist von fünf Jahren entschieden werden
kann, dass eine Benachrichtigung nicht mehr erfolgen muss. Eine
zeitliche Beschränkung der Informationspflicht sei nicht akzeptabel.

Die Medienverbände und Sender appellieren an das Bundeskabinett,
das Grundrecht der Pressefreiheit nicht vorschnell dem berechtigten
staatlichen Interesse der Verbrechensbekämpfung zu opfern. Die
weitere Aushöhlung von Informantenschutz und Freiheit der
Berichterstattung füge der Demokratie dauerhaften Schaden zu. Ein
Klima der Angst in Redaktionen vor Ausspähung ihrer elektronischen
Kommunikation behindere den kritischen Journalismus, auf den
Demokratie und Staat dringend angewiesen seien.

Bei Rückfragen:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hendrik Zörner Tel.
030/72 62 79 20 Fax 030/726 27 92 13
E-Mail: djv@djv.de

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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