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Steigende Gesundheitskosten: Zwei Drittel der Deutschen nehmen Arztrechnungen genau unter die Lupe

Geschrieben am 15.04.2007 - [Nächster Artikel]

Wiesbaden (ots) - Vom Fachchinesisch der Mediziner lassen sich die
Deutschen nicht abschrecken: Zwei Drittel gucken sich ihre
Arztrechnungen genau an, um zu prüfen ob sie fehlerhaft sind bzw. ob
die dort aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden
sind. Die große Mehrheit der Ärzte nimmt sich jedoch die Zeit, um
ihren Patienten die Rechnungen umfassend zu erläutern. Bei über 13
Prozent bleiben aber dennoch Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung,
knapp fünf Prozent werden sogar aktiv - bis hin zum Prozess. Dies
ergab eine repräsentative Befragung des größten deutschen
Arzthaftpflichtversicherers DBV-Winterthur in Zusammenarbeit mit
TNS-Infratest.

Bei der Umfrage wurde ermittelt, ob sich Patienten, die eine
Rechnung von ihrem Zahnarzt bekommen - entweder als
Privatversicherter oder wenn es sich um den selbst zu bezahlenden
Eigenanteil (z.B. bei Implantaten) geht - diese genauer anschauen. 70
Prozent haben dies bejaht, während 21 Prozent geantwortet haben, dass
sie ihrem Arzt vertrauen würden, dass bei der Rechnung alles seine
Ordnung hat. Sechs Prozent gaben an, dass sie Arztrechnungen mit den
ganzen Fachbegriffen sowieso nicht verstehen würden. Positiv: Eine
große Mehrheit von 71 Prozent sagt, dass ihr Zahnarzt bei Nachfrage
versucht habe, ihnen die Inhalte der Rechnung umfassend zu erläutern.
Nur 3,3 Prozent äußern, dass der Arzt bei ihnen auf Nachfrage oft
genervt oder mürrisch reagiert habe.

Trotzdem können immerhin 13,3 Prozent der Befragten nicht
zufrieden gestellt werden: 8,8 Prozent sagen, dass - egal ob der
Zahnarzt unfreundlich oder zuvorkommend reagiert hat: Bei Rechnungen
blieben auch nach den persönlichen Erläuterungen Zweifel, ob diese
auch wirklich korrekt war. 4,5 Prozent der Befragten sind sogar schon
ein- oder mehrmals aktiv geworden, weil sie die Zahnarztrechnung
nicht für korrekt hielten - sei es durch massive Beschwerden beim
Zahnarzt selbst oder bei anderen Stellen (z.B. Ombudsmann) oder sogar
mit anwaltlicher Hilfe.

"Wir stellen immer häufiger fest, dass eine vermeintlich
fehlerhafte Rechnung zum Arzthaftpflichtfall wird", berichtet Patrick
Weidinger, Leiter Arzthaftpflicht bei der DBV-Winterthur, auf dem
113. Internistenkongress der Deutschen Gesellschaft für Innere
Medizin (DGIM) in Wiesbaden. "Immer dann wenn der Patient die
Behandlungskosten ganz oder teilweise persönlich trägt, geht es bei
unseren Arzthaftpflichtfällen oft nicht - wie sonst üblich- um
Schadenersatzansprüche, sondern um einen Streit über die Liquidation.
Der Patient trägt vor, dass er die Rechnung nicht bezahlen will, weil
er mit der Leistung unzufrieden ist. Erst im weiteren Verlauf stellt
er dann eigene Schadenersatzansprüche, weil die vermeintliche
Schlechtleistung des Arztes zu einem Körperschaden geführt habe."
Diese Tendenz, Arztrechnungen zu hinterfragen und Fehler zu suchen,
könnte ihre Ursache in der zunehmenden finanziellen Belastung der
Patienten haben.

Grundsätzlich gilt: Seit Jahren ist der überwiegende Anteil der
erhobenen Vorwürfe gegen Ärzte in Bezug auf Behandlungsfehler
unberechtigt. Beim Marktführer DBV-Winterthur sind 128.000 Ärzte
berufshaftpflichtversichert. Im Jahr 2006 gingen bei der Versicherung
4.362 Meldungen über vermeintliche Behandlungsfehler ein. Von diesen
Vorwürfen waren 46 Prozent berechtigt, 54 Prozent jedoch nachgewiesen
unberechtigt. Dies gilt nicht erst seit 2006: "Obwohl unser Bestand
an Arzthaftpflichtversicherten in den vergangenen zehn Jahren
kontinuierlich zugenommen hat, blieb die absolute Zahl der jährlichen
Schadenmeldungen in diesem Zeitraum stabil. Ebenso stabil blieb das
Verhältnis von berechtigten zu unberechtigten Vorwürfen: Mehr als die
Hälfte der Vorwürfe waren stets nachgewiesen unberechtigt", erläutert
Weidinger.

Die Validität der Zahlen wird untermauert durch das moderne und
objektive Schadenmanagement bei der DBV-Winterthur. Bei ihr hat die
außergerichtliche Einigung unbedingte Priorität. Unmittelbar nach
einer Schadenmeldung klären spezialisierte Volljuristen gemeinsam mit
erfahrenen Beratungsärzten eine mögliche Haftungssituation. Ziel ist
eine zeitnahe und zugleich richtige Entscheidung. In deren Folge
werden berechtigte Ansprüche angemessen befriedigt und unberechtigte
mit nachvollziehbarer Begründung zurückgewiesen. 89 Prozent aller
Fälle konnten auf diese Weise außerhalb des Gerichtssaals geklärt
werden.

Bei der Entscheidungsfindung spielen die Gutachter- und
Schlichtungsstellen eine große Rolle. In über einem Drittel aller
Fälle werden diese durch den Patienten angerufen. Ihr Ergebnis wird
meist von allen Beteiligten akzeptiert. Der Anteil der
Schlichtungsverfahren beträgt 32 Prozent. Ein gerichtliches Verfahren
wird nur aufgenommen, wenn es unvermeidbar ist. Dies kann zum
Beispiel der Fall sein, wenn Forderungen der Höhe nach deutlich über
den Vergleichsbeträgen der Rechtsprechung liegen. "Vor diesem
Hintergrund erstaunt es nicht, dass der beklagte Arzt nur selten den
Prozess verliert", resümiert Weidinger, "von den acht Prozent aller
Fälle, in denen es zum Zivilprozess kam, hat der Arzt nur bei vier
Prozent 'verloren', das sind gerade einmal 0,44 Prozent aller Fälle."

Der größte Arzthaftpflichtversicherer DBV-Winterthur beschränkt
sich beim Qualitätsmanagement nicht nur auf das reine
Schadenmanagement. Das Unternehmen engagiert sich zudem in der
Schadenprophylaxe (z. B. durch Administration bei der
Patientenaufklärung) und bei der Vermeidung von Konflikten im
Arzt-Patientenverhältnis. So hat die DBV-Winterthur mehrfach darauf
hingewiesen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
durch einen Behandlungsfehler nicht erschüttert sein muss, wenn alle
Beteiligten sachlich mit der Situation umgehen.

In der Medizinerausbildung sind Arzthaftung und rechtliche
Rahmenbedingungen des Arztberufes bisher allerdings noch immer kein
Thema. DBV-Winterthur Gruppe bietet deshalb Ärzten aller Fachgebiete
in Zusammenarbeit mit den führenden Ärzteverbänden kostenlose
zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema durch hoch
spezialisierte Medizinjuristen.

Anfragen
DBV-Winterthur, Unternehmenskommunikation, Dr. Mathias Oldhaver,
Telefon (+49) 0611/363-2593, Mobil (+49) 0172-67 10 816

Die Medienmitteilung der DBV-Winterthur ist im Internet verfügbar:
http://www.dbv-winterthur.de

Die DBV-Winterthur
Die DBV-Winterthur ist eine große Versicherungsgruppe mit über
130-jähriger Erfahrung auf dem deutschen Markt. Die Kennzahlen: 4.742
Mitarbeiter, rund 3,5 Millionen Versicherte und Beiträge von rund 3,7
Milliarden Euro (Stand: 31.12.2005). Das Beitragsaufkommen liegt zu
53 Prozent in der Lebens-, zu 27 Prozent in der Kranken- und zu 20
Prozent in der Schadenversicherung. Hauptsitz der DBV-Winterthur ist
Wiesbaden, ein Direktionsbetrieb besteht in München, Servicezentren
gibt es außerdem in Berlin, Hamburg, Offenbach und Köln. Zur Gruppe
gehört zudem die holländische DBV Verzekeringen mit Sitz in Zeist/NL.
Die DBV-Winterthur bietet Versicherungsprodukte in den Sparten
Lebens-, Kranken- und Schadenversicherung an, darüber hinaus auch
Finanzierungen sowie Geldanlagen. Sie ist heute eine der führenden
Versicherungsgruppen in Deutschland und international in die AXA
Gruppe eingebunden.

Originaltext: DBV-Winterthur Versicherungen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=11912
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_11912.rss2

Pressekontakt:
DBV-Winterthur
Unternehmenskommunikation
Dr. Mathias Oldhaver
Telefon (+49) 0611/363 2593
Fax (+49) 0611/363 4161
presse@dbv-winterthur.de
 
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