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Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP erzielen Vergleich und Abfindungszahlung in Höhe von 352 Mio. USD für europäische und andere nicht US-amerikanische Aktionäre von Royal Dutch Shell
Geschrieben am 12.04.2007 - [Nächster Artikel] |
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Radnor, Pennsylvania (ots/PRNewswire) -
Die Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP gab heute folgende Erklärung ab:
Europäische Investoren erreichen bezüglich der Rücklagenanpassung von Shell (1) aus dem Jahre 2004 mit Royal Dutch Shell plc (NYSE: RDS.A, RDS.B; LN: RDSA, RDSB; EN: RDSA, RDSB) einen grundlegenden Vergleich mit einer Abfindungssumme in Höhe von 352 Mio. USD. Der in der Wertpapierbetrugsklage erreichte erste europäische Sammelvergleich seiner Art, ist ausschliesslich dazu gedacht, die Klagen europäischer und anderer nicht US-amerikanischer Investoren abzuwenden.
Die Unsicherheit darüber, ob die Rechtssprechung zur im Jahre 2004 in New Jersey eingereichten Sammelklage auch für nicht US-amerikanische Investoren Gültigkeit hat, brachte eine grosse Zahl bedeutender europäischer institutioneller Investoren aus neun Ländern, die gemeinsam über eine Milliarde Shell-Aktien darstellen, dazu, eine eventuelle Befriedigung ihrer Ansprüche ausserhalb der Vereinigten Staaten anzustreben. Zu den europäischen Investoren, die diesen Vergleich anstrebten und unterstützten zählen Alecta pensionsforsakring, omsesidigt, PKA Pension Funds Administration Ltd., Swedbank Robur Fonder AB, AP7 und AFA Insurance. Sie wurden alle von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler vertreten.
Richard S. Schiffrin, Gründungspartner von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, vertrat gemeinsam mit Jay Eisenhofer von Grant & Eisenhofer P.A., der die Sammelklage in Europa anführte, die europäischen Investoren bei den Verhandlungen mit Shell, die zu dieser Präzedenzentscheidung führten.
Der Vergleich muss noch vom niederländischen Berufungsgericht in Amsterdam bestätigt werden und gilt unter der Voraussetzung, dass das US-Gericht sich für diese Klagen als nicht zuständig erklärt. Sobald die Sache zum Abschluss kommt, können europäische und andere nicht US-amerikanische Investoren eine Entschädigungszahlung von bis zu 450 Mio. USD erwarten, falls die SEC sich überzeugen lässt, die bei der SEC im Jahre 2004 von Shell hinterlegte Summe von 120 Mio. USD anteilig gemäss des Gesamtschadens, den alle Investoren vorgeblich erlitten, aufzuteilen.
Falls Sie diesen Sammelvergleich mit uns erörtern möchten oder Fragen zu Ihren eigenen Rechten bzw. Interessen in dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP (Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt Stuart L. Berman) unter +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-822-2235 bzw. per E-Mail an: dcheck@sbtklaw.com oder sberman@sbtklaw.com.
(1) Der Begriff "Shell", so wie er in dieser Pressemitteilung benutzt wird, bezeichnet die zwei ehemaligen Muttergesellschaften, nämlich "The Shell Transport and Trading Company Ltd." (vormals The "Shell" Transport and Trading Company plc.) und "Shell Petroleum N.V." (die Nachfolgegesellschaft der "Royal Dutch Petroleum Company").
ANSPRECHPARTNER: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP Rechtsanwalt Darren J. Check Rechtsanwalt Stuart L. Berman 280 King of Prussia Road Radnor, PA 19087 Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder +1-610-822-2235 oder per E-Mail: dcheck@sbtklaw.com oder sberman@sbtklaw.com
Website: http://www.sbtklaw.com
Originaltext: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66046 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66046.rss2
Pressekontakt: Rechtsanwalt Darren J. Check, Tel.: +1-888-299-7706, Tel.: +1-610-822-2235, E-Mail: dcheck@sbtklaw.com oder Rechtsanwalt Stuart L. Berman, Tel.: +1-888-299-7706, Tel.: +1-610-822-2235, E-Mail: sberman@sbtklaw.com, beide von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP
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