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Zu hohe Miete - oft trotzdem kein Geld zurück

Geschrieben am 12-04-2007

Nürnberg (ots) - Ist die Miete zu hoch, kann der Mieter einiges
zurückfordern. Stimmt nicht immer! Der Bundesgerichtshof hat zwei
Urteile gefällt, die die Miethöhe in vielen Fällen dem Markt
überlassen - zumindest bei Neuvermietungen.

Der Vermieter verlangt neun Euro pro Quadratmeter, der Mietspiegel
nennt sieben als Obergrenze: Mancher Mieter glaubt, er könne sich das
vermeintlich zu viel gezahlte Geld vom Vermieter zurückholen. Doch
das ist nicht immer so. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte unlängst
nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de äußerst
vermieterfreundlich (Az.: VIII ZR 190/03 und Az.: VIII ZR 44/04).

Laut Gesetz sind zwar Miethöhen, die mehr als 20 Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen unangemessen und damit
unzulässig. Das gilt aber nur dann, wenn der Vermieter eine
Wohnungsknappheit vor Ort ausnutzt, um die hohe Miete zu erzielen,
berichtet Immowelt.de.

Der Bundesgerichtshof hat konkretisiert: Allgemeine
Wohnungsknappheit alleine reiche nicht aus, um eine zu hohe Miete als
unzulässige Mietpreisüberhöhung zu klassifizieren. Vielmehr müsse der
Mieter beweisen, dass seine Lage ausgenutzt wurde: Wenn er die
überteuerte Wohnung nur deshalb mietete, weil er sonst gar keine
andere gefunden hätte, kann laut der BGH-Richter davon gesprochen
werden, dass der Vermieter den Mieter wegen des geringen Angebots
ausgenutzt hat. Ist ein Mieter unabhängig von der Lage auf dem
Wohnungsmarkt bereit, für eine bestimmte Wohnung eine verhältnismäßig
hohe Miete zu bezahlen, hat er keine Rückzahlungsansprüche, mahnt
Immowelt.de. Das gilt auch, wenn er sich vorher nicht über
vergleichbare Immobilien und die üblichen Mieten erkundigt hat.

In einem weiteren Urteil legte der BGH fest, dass es auch nicht
auf Wohnungsknappheit in einem bestimmten Stadtteil ankommt. Es ist
dem Wohnungssuchenden zumutbar, in einen preiswerteren Stadtteil zu
ziehen. Eine bevorzugte Wohnlage rechtfertigt demnach auch eine
höhere Miete.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
Internet mit monatlich zuletzt 150 Millionen Page Impressions, 30
Millionen Exposé-Aufrufen und rund 600.000 Immobilien-Angeboten.
Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von
Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=24964
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 16, 90411 Nürnberg, Barbara
Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15


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