Heidelberg (ots) - Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) hat am 30. März 2007 beschlossen, 3.322.658 eigene auf den Inhaber lautende Stückaktien (vier Prozent der ausstehenden Aktien) im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG einzuziehen. Der Vorstand wurde hierzu durch die ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 20. Juli 2005 und vom 20. Juli 2006 ermächtigt. Der Aufsichtsrat hat dieser Maßnahme in seiner Sitzung vom 30. März 2007 zugestimmt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr Euro 204.103.795,20 und ist in 79.728.045 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Das laufende Aktienrückkaufprogramm wird unverändert bis zu einer Höhe von 5 Prozent fortgeführt. Die hierbei erworbenen Aktien werden teilweise für Belegschaftsaktienprogramme bzw. für die weitere Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft verwendet.
Wichtiger Hinweis Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der Print-Media-Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
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