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Haufe aktuell: Ist die Entfernungspauschale verfassungswidrig? - Bundesverfassungsgericht soll entscheiden!

Geschrieben am 27-03-2007

Freiburg (ots) - Wie soeben bekannt gegeben, will das
Finanzgericht Saarbrücken vom Bundesverfassungsgericht klären lassen,
ob die seit dem 1. Januar 2007 gesetzlich festgelegte Neuregelung zur
Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Danach werden Fahrtkosten
erst ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte bei der Steuer anerkannt, was bei vielen Pendlern
bereits ab diesem Jahr zu erheblichen finanziellen Einbußen führt.

Die Finanzrichter vertreten hierzu eine klare Auffassung: Die
vollzogenen Einschränkungen durch den Steuergesetzgeber sind
verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Nun muss Karlsruhe ein
Machtwort sprechen (Az: Beschluss v. 22.3.2007, 2 K 2442/06).

Die Entscheidung, erste Analysen sowie Kommentare des
Verfahrensbevollmächtigten, Professor Gerhard Geckle, Rechtsanwalt
und Justiziar der Haufe Mediengruppe in Freiburg, stehen am heutigen
Tage ab 14 Uhr unter http://www.haufe.de zum kostenlosen Download
bereit.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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